(Minghui.org) Das Gericht des Landkreises Yi in der Provinz Hebei hat am 16. Mai 2016 erneut Wu Guimin den Prozess gemacht und ihrem Fall einen neuen Richter zugewiesen. Dennoch belastete der Staatsanwalt der ersten Verhandlung Wu weiterhin mit der Anklage „mit einem Kult die Strafverfolgung untergraben“ zu haben. Dies ist eine übliche Anklage, die das chinesische kommunistische Regime gegen Falun Gong-Praktizierende einsetzt.
Wus Anwalt überzeugte durch eine starke Verteidigung, während sich Wu selbst verteidigte und ihre sofortige Freilassung verlangte.
Bei ihrem ersten Prozess am 30. April war der Vorsitzende Richter Du Qiguo nicht imstande, im Gerichtssaal Ordnung aufrechtzuerhalten. Er zeigte deutlich, dass er auf der Seite des Staatsanwalts stand. Du Qiguo verweigerte dem Rechtsanwalt Li Zhongwei, seine Mandantin zu verteidigen, und befahl dem Gerichtsdiener, den Anwalt aus dem Gerichtssaal zu entfernen. Er erlaubte auch Wu nicht, sich selbst zu verteidigen.
Nach der ersten Verhandlung reichte deshalb der Rechtsanwalt Li bei der mittleren Staatsanwaltschaft der Gemeinde Baoding, Provinz Hebei eine Beschwerde ein. Diese Staatsanwaltschaft ist zuständig für die Aufsicht über das Gericht des Landkreises Yi.
Li forderte, dass Du Qiguo wegen Verstoß gegen das Rechtsverfahren zur Rechenschaft gezogen werde sowie wegen der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft an das Gericht des Landkreises Yi und wegen des Befehls an das gleiche Gericht, Wu Guimin erneut einer Verhandlung zu unterziehen. Daraufhin ordneten die Gerichtsbehörden ein neues Verfahren an und setzten einen neuen Richter ein, behielten aber den gleichen Staatsanwalt.
Wus Anwalt sagte, dass der Anklage des Staatsanwalts die Rechtsgrundlage fehlte. Er wies darauf hin, dass nur der nationale chinesische Volkskongress in China Gesetze erlassen könne. Der Kongress habe jedoch nie ein Gesetz erlassen, das Falun Gong kriminalisiere. Das bedeute, dass die Verfolgung von Anfang an illegal gewesen sei. Darüber hinaus könne ein Staatsanwalt für seine Anklage keine Verwaltungsdokumente des Obersten Volksgerichtes und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft benutzen. Was das Büro 610 betreffe, handele es sich dabei um eine außergesetzliche Agentur, die das Justizsystem außer Kraft setze, obwohl sie dazu keine rechtliche Befugnis hätte.
Die beschlagnahmten Gegenstände, merkte der Anwalt an, seien Wus rechtmäßiger Besitz und könnten nicht als Beweis gegen sie verwendet werden.
Wu erklärte, dass das Praktizieren von Falun Gong und der Besitz von Informationsmaterial über Falun Gong niemandem Schaden zufüge, geschweige denn die Strafverfolgung untergrabe.
Am Ende der Verhandlung empfahl der Staatsanwalt eine dreijährige Haftstrafe. Als der Richter den Verteidiger nach seiner Empfehlung befragte, sagte dieser, dass Wu unschuldig sei und sofort freigelassen werden sollte.
Am Ende kündigte der Richter an, dass eine Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt gefällt werde.
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