(Minghui.org) Eine pensionierte Lehrerin aus der Gemeinde Taiping starb drei Wochen, nachdem sie zur ärztlichen Behandlung freigelassen worden war.
Xu Huixian, 71, wurde zu 3,5 Jahren Haft verurteilt, weil sie sich weigerte, Falun Gong aufzugeben. Falun Gong ist ein spiritueller Übungsweg, der von dem chinesischen kommunistischen Regime verfolgt wird. Nach weniger als einem Jahr im Frauengefängnis in der Provinz Gansu war Xu nur noch Haut und Knochen.
Im Mai dieses Jahres war der Zustand der Lehrerin kritisch und sie hatte ständiges Nasenbluten. Die Gefängnisbehörden wiesen ihre Familie an, einen Antrag auf Kaution aus medizinischen Gründen zu stellen. Doch änderten sie ihre Entscheidung zwei Wochen später, als die Familie endlich alle erforderlichen Unterlagen zusammen hatte. Laut Gefängnisbehörden hatte sich Xus Zustand „stabilisiert“.
Xus Familie kehrte eine Woche später zum Gefängnis zurück, nur um dort zu entdecken, dass Xu inkohärent und desorientiert war. Sie verlangten ihre sofortige Freilassung zur Behandlung, aber es hieß, dass die Gefangene in einem kritischen Zustand sein müsse, um dafür die Erlaubnis zu bekommen.
Zwei Tage später benachrichtigten die Gefängnisbehörden Xus Familie, sie sollten sich für ihre Freilassung bereit machen, weil ihre Ärzte gerade die Mitteilung eines kritischen Zustandes herausgegeben hätten.
In den frühen Morgenstunden des 18. Juni brachte ein Krankenwagen, begleitet von einem Polizeiauto, Xu zum Komitee für Politik und Recht in der Stadt Zhenyuan Stadt. Ihre Angehörigen sahen, dass sie an ein Sauerstoffgerät angeschlossen war. Sie baten die Gefängniswärter, nicht wegzufahren. So fuhren die Wärter sie zu einem örtlichen Krankenhaus – doch erst, nachdem die Angehörigen ihnen 1.500 Yuan (ca. 204 €) gezahlt hatten.
Xu blieb im Krankenhaus in kritischem Zustand und war aufgeregt, wann immer sie wach wurde. Ihre Familie vermutete, dass ihr im Gefängnis Drogen gegeben worden waren, die ihr zentrales Nervensystem beschädigt hatten.
Am 8. Juli 2016 starb Xu Huixian im Alter von 71 Jahren.