(Minghui.org) Als der 70 Jahre alte Wang Changshou am Abend des 22. Juli 2015 mit Freunden in Falun Dafa-Büchern las, brach die Polizei in seine Wohnung ein und nahm ihn fest. Seitdem wurde er dreimal vor Gericht gestellt.
Die dritte Anhörung von Herrn Wang wurde am 5. März 2016 in der Abteilung für Gerichtsverfahren des Bezirksgerichts Binhai (früheres Bezirksgericht Tanggu) abgehalten. Es wurde ihm vorgeworfen, dass er mehrere Bücher über Falun Dafa zuhause hatte. Sein Anwalt plädierte auf nicht schuldig und forderte sofortige Freilassung Wangs. Die Anhörung dauerte insgesamt nur ungefähr eine Stunde.
Wangs Ehefrau Ran Guanquan war am 3. September 2014 festgenommen und zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Beide Ehepartner befinden sich nun in Haft – einzig und allein wegen ihres Glaubens.
Am Morgen des 11. Dezember 2015 fand im Gericht Tanggu die erste Verhandlung gegen Wang statt. Als sein Verteidiger darauf hinwies, dass die Verhandlung nicht fortgesetzt werden dürfe, weil kein Gerichtsschreiber anwesend war, vertagte der Richter sie widerwillig.
Wang wurde erneut am 6. Januar 2016 vormittags vor Gericht gestellt. Er entkräftete alle Anklagepunkte des Staatsanwalts. Sein Verteidiger plädierte für ihn auf nicht schuldig und wies darauf hin, dass es kein Verbrechen sei, Bücher von Falun Dafa zu lesen. Außerdem habe jeder chinesische Bürger das Recht, Strafanzeige gegen Jiang Zemin zu erstatten. Da sein Mandant keinerlei Straftaten begangen habe, sollten alle Anklagepunkte fallengelassen werden. Sein Mandant solle freigelassen werden.
Wang selbst berichtete in seiner Schlusserklärung, wie er mit dem Praktizieren von Falun Dafa angefangen hatte, – und alle im Gerichtssaal konnten es hören. Zuerst habe er der Medienpropaganda geglaubt, und sich geweigert, dem Vorschlag seiner Frau zu folgen und diese Praktik selbst auszuprobieren. Er habe miterlebt, wie seine Frau von mehreren Krankheiten genas, nachdem sie angefangen hatte, Falun Dafa zu praktizieren. Dagegen sei er von mehreren unheilbaren Krankheiten gequält worden. So habe er schließlich beschlossen zu praktizieren. Bald sei er frei von Krankheiten gewesen. Warum hätte er dann mit dem Praktizieren aufhören sollen? Es sei legal, Falun Dafa zu praktizieren, da es kein Gesetz gebe, dass den Menschen dies verbietet. Er sei unschuldig und solle entlassen werden. Das waren Wangs Ausführungen.
Die Verhandlung endete ohne Urteilsverkündung.
An der Verfolgung von Wang beteiligt:
Li Shengcun, Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Tanggu: +86-13820081606;Zhou Qingcun, erstinstanzlicher Richter, Abteilung für Gerichtsverfahren Tanggu: +86-22-65270911, +86-22-65270978.