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Ingenieurin stirbt drei Monate nach Überführung ins Gefängnis

1. August 2016 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der autonomen Region Xinjiang in China

(Minghui.org) Eine Ingenieurin lebte in der bezirksfreien Stadt Karamay im Uigurischen Autonomen Gebiet Xinjiang. Sie starb 83 Tagen nach ihrem Haftantritt im Frauengefängnis Xinjiang in Urumqi. Man hatte sie zu fünf Jahren Haft verurteilt, weil sie gegen Jiang Zemin Strafanzeige eingereicht hatte.

Zhao Shuyuan beschuldigte den ehemaligen chinesischen Parteichef Jiang Zemin, die Verfolgung von Falun Gong angeordnet zu haben. Aufgrund der Verfolgung war sie zu einem früheren Zeitpunkt schon einmal zu neun Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Die 52-jährige Frau wurde am 5. November 2015 verhaftet und am 7. März 2016 zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Sie ging in Berufung, doch das Urteil wurde ohne eine öffentliche Anhörung aufrechterhalten.

Am 3. Mai überführte man sie in das Frauengefängnis Xinjiang. Dort verschlechterte sich ihre Gesundheit rasch, da die Wärter sie zwangsernährten und folterten. Doch die Gefängnisbehörden lehnten es ab, eine Haftaussetzung zur medizinischen Behandlung zu gewähren. Selbst nachdem Zhao drei Mal ins Koma fiel, lehnten die Behörden es ab, ihr eine angemessene Behandlung zukommen zu lassen. 

Vor einer Woche starb Zhao – am 22. Juli 2016.

Ihre Familie verlangte, dass ihr Körper zurück nach Karamay gebracht würde, aber die Gefängnisleitung ließ sie gegen ihren Willen in ein Leichenschauhaus in Urumqi bringen und drohte, sie innerhalb von 10 Tagen einäschern zu lassen.

Haftaussetzung zur medizinischen Behandlung wiederholt abgelehnt

Als zwei Anwälte am 31. Mai sich mit Zhao trafen, bemerkten sie, dass sie extrem abgemagert war. Sie schätzten ihr Gewicht auf etwa 70 Pfund. Sie reichten sofort einen Antrag auf Haftaussetzung zur medizinischen Behandlung ein. Er wurde abgelehnt.

Ihr Sohn und die Anwälte stellten am 23. Juni einen zweiten Antrag, doch auch der wurde abgelehnt. Danach suchten sie die Gefängnisverwaltung auf, aber auch hier wurde ihrem Antrag auf Haftaussetzung zur medizinischen Behandlung nicht stattgegeben.

Keine Behandlung trotz komatösem Zustand

Zhao fiel in ihren letzten Tagen dreimal ins Koma, wurde aber nie angemessen behandelt.

Am 26. Juni verlor sie das erste Mal das Bewusstsein. Die Wärter brachten sie eilig in ein lokales Krankenhaus, aber nachdem sie Stunde später wieder zu sich kam, wurde sie zurückgebracht.

Am 12. Juli fiel sie wieder in ein Koma und die Ärzte schrieben eine Mitteilung, dass sie „ernsthaft erkrankt“ sei. Die Wärter brachten sie am nächsten Tag zurück.

Am 19. Juli fiel sie zum dritten Mal ins Koma. Trotz der ärztlichen Mitteilung über ihren kritischen Zustand wollten die Gefängnisbeamten sie am zweiten Tag zurückbringen, und beriefen sich darauf, dass die Mittel fehlten, um ihre medizinischen Kosten zu decken.

Ihre Familie forderte, dass sie im Krankenhaus zur weiteren Behandlung bleiben müsse und sagten, sie würden auch die Kosten übernehmen. Die Gefängnisbeamten gaben nach, aber zu spät. Sie starb drei Tage später.

Hintergrund

Jiang Zemin begann im Alleingang die Verfolgung von Falun Gong im Jahr 1999. Trotz Widerspruch der übrigen Mitglieder des Ständigen Komitees des Politbüros nutzte er seine damalige Position als Chef der Kommunistischen Partei Chinas und zwang ihnen seinen Willen auf, um die Verfolgung zu beginnen.

Die Verfolgung hat in den vergangenen 17 Jahren zum Tod vieler Falun Gong- Praktizierender geführt. Unzählige wurden gefoltert und sogar wegen ihrer Organe getötet. Jiang Zemin und seine Gefolgschaft sind direkt für den Beginn, die Weiterführung und Aufrechterhaltung der Verfolgung verantwortlich.

Unter Jiangs persönlicher Anleitung gründete die Kommunistische Partei Chinas am 10. Juni 1999 ein illegales Sicherheitsorgan auf Parteibasis, das Büro 610 genannt wird. Es agiert außerhalb des chinesischen Gesetzes und führt die Verfolgungspolitik direkt durch. Mit dem Aufruf: „Zerstört ihren Ruf, ruiniert sie finanziell und vernichtet sie physisch!“ wies der damalige Präsident Chinas, Jiang Zemin, die Handlanger der Verfolgung an, vor keiner Grausamkeit zurückzuschrecken.

Das chinesische Gesetz erlaubt seinen Bürgern, Strafanzeigen zu erstatten. Viele Falun Gong-Praktizierende üben nun dieses ihnen zustehende Recht aus und zeigen das frühere Staatsoberhaupt an.

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