(Minghui.org) Chang Haihua, eine 61-jährige Falun Gong-Praktizierende, wurde zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Ihre Familie gelobt, gegen das ungerechte Urteil des Gerichts zu kämpfen, bis ihre Verfolger zur Rechenschaft gezogen werden.
Am Abend des 8. August 2015 kamen etwa 13 Polizisten des städtischen Polizeiamts Xinzhou zu Changs Wohnung, um sie festzunehmen, weil sie Strafanzeige gegen den früheren chinesischen Staatspräsidenten gestellt hatte.
Am gleichen Tag waren über 60 weitere Praktizierende festgenommen worden, die im Bezirk Xinfu in der Stadt Xinzhou leben.
Chang wurde am 24. Dezember 2015 vor das Bezirksgericht Xinfu gestellt, ohne dass ihr Verteidiger anwesend war. Bei dieser Anhörung wurde kein Urteil verkündet.
Ihre Familie beauftragte am 13. März einen Anwalt, der mit dem Gericht verhandeln sollte. Richter Lv Xiuli sagte jedoch zu dem Anwalt, dass es für ihn zu spät sei, den Fall von Chang einzusehen.
Am 29. März 2016 erhielt Chang das Urteil im Bezirksuntersuchungsgefängnis Xinfu. Sie war zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Chang reichte sofort Berufung bei einem höheren Gericht ein.
Ihr Anwalt beantragte dann bei den Beamten im Untersuchungsgefängnis, seine Mandantin sehen zu können. Der stellvertretende Leiter des Untersuchungsgefängnisses sagte: „Wir haben Anweisung von höherer Behörde, dass ein Treffen nicht erlaubt ist.“
Der Anwalt forderte, dass er Changs Akten einsehen könne, doch auch hier traf er auf Hindernisse. Damals war ihre Akte zum Mittleren Volksgericht der Stadt Xinzhou gebracht worden. Richter Lang Liying verhinderte die Akteneinsicht für den Anwalt.
Nach mehreren Verhandlungsrunden durfte der Anwalt schließlich die Akten einsehen. Er überprüfte sie und stellte fest, dass das Material, das zur Verhandlung und der Verurteilung gedient hatte, rechtswidrig war. Er forderte sofort, dass das Mittlere Volksgericht eine zweite Verhandlung ansetzen solle.
Zwischenzeitlich hatte Changs Familie Klage gegen die Polizisten eingereicht, die rechtswidrig Changs Wohnung durchsucht und die Familie überwacht hatten.
Zwei Wochen später sagte Richter Lang, dass keine Verhandlung stattfinden würde. Er nannte jedoch keinen Grund.
Der Familie wurde die Entscheidung des Richters nicht mitgeteilt. Am 23. Mai ging Changs Familie zum Gericht, um Lang nach dem Stand des Falles zu fragen. Lang antwortete: „Bis jetzt noch kein Ergebnis.“
Am gleichen Tag erhielt Chang die Meldung, dass ihr ursprüngliches Urteil bestehen bleiben würde. Ihr Anwalt war nicht informiert worden und wusste zu diesem Zeitpunkt auch nicht über den Gerichtsentscheid Bescheid.
Am 24. Mai rief Chang ihre Familie aus dem Untersuchungsgefängnis an. Sie sagte, dass sie sie treffen wolle, da sie am nächsten Tag in das Frauengefängnis Yuci gebracht werden würde.
Chang und ihre Familie werden in ihrem Fall weiterhin Berufung einreichen und gegen das ungerechte Urteil kämpfen, bis die Verfolger zur Rechenschaft gezogen werden.
Mittleres Gericht der Stadt Xinzhou:
Han Gen, Vorsitzender: +86-350-3032641, +86-15135026666Zhao Min, stellvertretender Vorsitzender : +86-350-3025522, +86-13994131608Wang Xinsheng, stellvertretender Vorsitzender : +86-350-3020123, +86-13603506468Zhang Shulin, stellvertretender Vorsitzender :: +86-350-3020336, 86-13935076918Ding Guohua, stellvertretender Vorsitzender : +86-350-3042810, 86-13994131696
Fallakten-Gericht: Yan Jianrong, Vorsitzender Richter: +86-350-3033105
Strafgericht 1: Li Shuangqing, Vorsitzender Richter: +86-350-3033682, +86-15835660055
Strafgericht .2 Peng Sujun, Vorsitzender Richter: +86-350-3032901, +86-13603502808
Strafgericht 3 Hao Jianfeng, Vorsitzender Richter: +86-350-3022213, +86-13994131732
Jiang Zemin begann im Alleingang die Verfolgung von Falun Gong im Jahr 1999. Trotz Widerspruch der übrigen Mitglieder des Ständigen Komitees des Politbüros nutzte er seine damalige Position als Chef der Kommunistischen Partei Chinas und zwang ihnen seinen Willen auf, um die Verfolgung zu beginnen.
Die Verfolgung hat in den vergangenen 17 Jahren zum Tod vieler Falun Gong- Praktizierender geführt. Unzählige wurden gefoltert und sogar wegen ihrer Organe getötet. Jiang Zemin und seine Gefolgschaft sind direkt für den Beginn, die Weiterführung und Aufrechterhaltung der Verfolgung verantwortlich.
Unter Jiangs persönlicher Anleitung gründete die Kommunistische Partei Chinas am 10. Juni 1999 ein illegales Sicherheitsorgan auf Parteibasis, das Büro 610 genannt wird. Es agiert außerhalb des chinesischen Gesetzes und führt die Verfolgungspolitik direkt durch. Mit dem Aufruf: „Zerstört ihren Ruf, ruiniert sie finanziell und vernichtet sie physisch!“ wies der damalige Präsident Chinas, Jiang Zemin, die Handlanger der Verfolgung an, vor keiner Grausamkeit zurückzuschrecken.
Das chinesische Gesetz erlaubt seinen Bürgern, Strafanzeigen zu erstatten. Viele Falun Gong-Praktizierende üben nun dieses ihnen zustehende Recht aus und zeigen das frühere Staatsoberhaupt an.