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75-jähriger Falun Gong-Praktizierender trotz Berufung ins Gefängnis gebracht

17. August 2016 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der Provinz Sichuan, China

(Minghui.org) Obwohl der Anwalt des 75-jährigen Falun Gong-Praktizierenden Zhang Xinjian Berufung beim höheren Gericht eingereicht hatte, wurde er zu fünf Jahren verurteilt. Die Anklage lautete gemäß § 300 des chinesischen StGB „Verwendung einer Sekte, um den Gesetzesvollzugs zu unterminieren“ [1]. Man brachte Zhang am 8. Juli 2016 in das Gefängnis Jiazhou, ohne dass eine Berufungsverhandlung stattgefunden hatte oder eine Entscheidung mitgeteilt wurde.

Weder Zwangs Anwälte noch seine Familie wurden über seine Überführung ins Gefängnis informiert.

Zhang war bei seiner zweiten Verhandlung am 22. März 2016 vom Bezirksgericht Cuiping zu fünf Jahren verurteilt worden. Sein Anwalt Li Xiongbing legte in seinem Namen beim Mittleren Gericht der Stadt Yinbin am Tag der Verurteilung Berufung ein. Er erklärte, dass es kein Gesetz in China gebe, das besage, dass das Praktizieren von Falun Gong rechtswidrig sei. Weiter führte er aus, dass sein Klient sein Grundrecht auf Glaubensfreiheit ausübe, was den „Gesetzesvollzug nicht unterminiere“.

Zhangs Familie engagierte später den Anwalt Tang Tianhao zu seiner Verteidigung. Am 19. April gingen Anwalt Li und Zhangs Familie zum Mittleren Gericht und gaben dort den Antrag auf Übernahme der Verteidigung im Berufungsverfahren durch Anwalt Tang ab. Richter Huang Yun nahm den Antrag persönlich entgegen.

Am 1. Juni, als Anwalt Tang zum Mittleren Gericht ging, um Zhangs Fallakten einzusehen, bestritt Richter Huang Yun, Tangs Antrag für Zhangs Verteidigung erhalten zu haben. Tang musste daraufhin noch einmal eine Kopie des Antrags überbringen. Richter Huang erklärte ihm, dass er nicht vorhabe, ein öffentliches Verfahren für Zhang abzuhalten. Er wolle vielmehr das ursprüngliche Urteil beibehalten.

Am nächsten Tag legte Tang eine weitere Berufung ein. Diese zeigte auf, welche Beamten sowohl bei der Verhandlung als auch bei der Berufung involviert waren. Er erklärte, dass das gegen das Gesetz sei und forderte Gerechtigkeit für seinen Klienten.

Das Gericht ignorierte erneut seine Berufung und Zhang wurde Anfang Juli direkt ins Gefängnis gebracht.

Nach seiner Festnahme am 16. April 2015 war Zhang im Untersuchungsgefängnis Dayi in der Stadt Yibin eingesperrt gewesen. In dieser Zeit bekam er hohen Blutdruck und sein körperlicher Zustand verschlechterte sich.

Zhangs erste Anhörung hatte am 8. Dezember 2015 ohne Anwalt im Bezirksgericht Cuiping in der Stadt Yibin stattgefunden. Damals hatte der Richter kein Urteil verkündet.


[1] Diese Anklage wird standardmäßig verwendet, um Falun Gong-Praktizierende zu verhaften