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Militärveteran wegen Strafanzeige gegen den Ex-Staatschef zu dreieinhalb Jahren verurteilt

12. September 2016 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der Provinz Jilin

(Minghui.org) Ein Militärveteran aus der Stadt Jilin stand ohne Rechtsvertretung vor Gericht, weil er Strafanzeige gegen den Ex-Staatschef Jiang Zemin erstattet hatte. Dieser hatte 1999 die Verfolgung von Falun Gong initiiert.

Zwei Monate später, am 5. August 2016, wurde Bai He zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Erst da erfuhren seine Familie und sein Anwalt von den Details seiner Verhandlung. Sie erwägen nun, gegen das ungerechte Urteil in Berufung zu gehen.

Anwalt darf seinen Klienten nicht vertreten

Seit Beginn der Verfolgung im Juli 1999 wurde Bai He wiederholt verhaftet, weil er sich weigert, das Praktizieren von Falun Gong aufzugeben. Im Mai 2015 bemühte er sich mit der Strafanzeige gegen Jiang um Gerechtigkeit und wurde zwei Monate später verhaftet.

Bais Anwalt schickte den Antrag, ihn vor Gericht vertreten zu dürfen, an das Bezirksgericht Fengman. Das Gericht forderte folgende Dokumente:

1. Papiere von der Staatssicherheitsabteilung der Heimatstadt des Anwalts, die bestätigen, dass der Anwalt selbst kein Falun Gong-Praktizierender ist.2. Papiere von seiner Anwaltskanzlei mit der Erlaubnis, Bais Fall zu übernehmen.3. Papiere von der Justizbehörde der Heimatstadt des Anwalts mit der Genehmigung für die Vertretung Bais vor Gericht und4. Eine schriftliche Erklärung des Anwalts, keinesfalls auf nicht schuldig zu plädieren.

Der Anwalt weigerte sich, diese Papiere zu besorgen, da kein Gesetz solche Dokumente vorschreibt, wenn es um die Vertretung eines Klienten geht. Er protestierte gegen die Verletzung des Rechtsweges durch das Gericht, doch ohne Erfolg.

Die vermeintlich „öffentliche“ Verhandlung wurde im Geheimen durchgeführt

Das Gericht verhandelte Bais Fall am 1. Juni 2016, ohne seine Familienangehörigen oder seinen Anwalt zu informieren. Am 5. August verkündete der Richter den Schuldspruch gegen Bai.

Als seine Familie und sein Anwalt das Urteil lasen, kamen sie zu dem Schluss, dass es keine rechtliche Grundlage besitzt.

Erstens wird in dem Schuldspruch behauptet, dass Bai in einer öffentlichen Verhandlung verurteilt wurde; sie fand jedoch heimlich statt.

Zweitens besagt das Urteil, dass Bai verurteilt worden sei, weil er „illegale Propaganda für Falun Gong“ verbreitet habe.

Die Staatsanwaltschaft bezog sich als Beweis auf die Strafanzeige gegen den Ex-Staatschef. Der Urteilsspruch besagt auch, dass Bai anderen Praktizierenden geholfen habe, eine Abschrift der Strafanzeige gegen Jiang Zemin zur Minghui-Website zu schicken.

Der Anwalt erklärte, dass es kein Gesetz in China gebe, das Falun Gong kriminalisiert. Deshalb sei es das Grundrecht seines Mandanten, sich um Gerechtigkeit zu bemühen, wo Jiang seine Glaubensfreiheit verletzt habe. Die Anschuldigung der illegalen Propaganda habe somit keinen Bestand.

Letztlich wird in dem Schuldspruch behauptet, dass Bais Strafanzeige den Gesetzesvollzug unterminiere [1]. Der Anwalt erklärte, dass Bais Strafanzeige gegen Jiang niemandem Schaden zufüge, geschweige denn den Gesetzesvollzug unterminiere. Außerdem werde im Urteil nicht genau ausgeführt, wie Bai den Gesetzesvollzug unterminiert habe.

Der Anwalt hilft Bais Familie Gerechtigkeit für ihn zu erreichen.

Bai He ist einer von vielen, die wegen der Strafanzeige gegen Jiang verurteilt wurden.

Bai He ist nicht der einzige Falun Gong-Praktizierende der aufgrund der Strafanzeige gegen Jiang zum Ziel der Justiz wurde. Allein im Jahr 2015 wurden 19 Praktizierende in der Stadt Jilin zu Haftstrafen im Ausmaß zwischen zwei und acht Jahren verurteilt. [2]

In den ersten Monaten im Jahr 2016 gibt es mindestens fünf weitere Praktizierende, die aus demselben Grund verurteilt wurden.

Hintergrund

Jiang Zemin begann im Alleingang die Verfolgung von Falun Gong im Jahr 1999. Trotz Widerspruch der übrigen Mitglieder des Ständigen Komitees des Politbüros nutzte er seine damalige Position als Chef der Kommunistischen Partei Chinas und zwang ihnen seinen Willen auf, um die Verfolgung zu beginnen.

Die Verfolgung hat in den vergangenen 17 Jahren zum Tod vieler Falun Gong-Praktizierender geführt. Unzählige wurden gefoltert und sogar wegen ihrer Organe getötet. Jiang Zemin und seine Gefolgschaft sind direkt für den Beginn, die Weiterführung und Aufrechterhaltung der Verfolgung verantwortlich.

Unter Jiangs persönlicher Anleitung gründete die Kommunistische Partei Chinas am 10. Juni 1999 ein illegales Sicherheitsorgan auf Parteibasis, das Büro 610 genannt wird. Es agiert außerhalb des chinesischen Gesetzes und führt die Verfolgungspolitik direkt durch. Mit dem Aufruf: „Zerstört ihren Ruf, ruiniert sie finanziell und vernichtet sie physisch!“ wies der damalige Präsident Chinas, Jiang Zemin, die Handlanger der Verfolgung an, vor keiner Grausamkeit zurückzuschrecken.

Das chinesische Gesetz erlaubt seinen Bürgern, Strafanzeigen zu erstatten. Viele Falun Gong-Praktizierende üben nun dieses ihnen zustehende Recht aus und zeigen das frühere Staatsoberhaupt an.

Frühere Berichte:Militärveteran bereits vor Verhandlungstermin über geplante Gefängnisstrafe informierthttp://de.minghui.org/html/articles/2016/5/7/120705.html


[1] Bezieht sich auf §300 des chinesischen StGB („Verwendung einer Sekte, um den Gesetzesvollzugs zu unterminieren“). Mit diesem Paragraphen werden in der Regel Falun Gong-Praktizierende angeklagt.

[2] Bilanz der Stadt Jilin 2015: 7 Praktizierende tot, 19 verurteilt, 14 in Gerichtsverfahrenhttp://de.minghui.org/html/articles/2016/2/28/119588.html