(Minghui.org) Ein Paar aus Guangdong wurde am 29. März ohne die Präsenz ihres Anwaltes vom Bezirksgericht Meijiang verurteilt. Liang Shunjing, 55, wurde zu zehn Jahren und drei Monaten und seine Frau Deng Xiufeng zu zehn Jahren verurteilt. Außerdem mussten beide eine Strafe von je 20.000 Yuan (ca. 2.650,- € ) bezahlen [1].
Das Paar war von den Behörden ins Visier genommen worden, weil sie Falun Gong praktizierten – eine spirituelle Praktik, die in China vom kommunistischen Regime verfolgt wird.
Als Liu Zhengqing und Fan Biaowen, die Anwälte des Paares, am Morgen des Prozesstages am Gerichtsgebäude eintrafen, mussten sie durch eine Sicherheitskontrolle gehen. Sie durften ihre Mobiltelefone und ihre Taschen nicht mit hinein nehmen.
Beide Anwälte protestierten dagegen und wollten so nicht kooperieren, denn laut Regularien des Obersten Volksgerichtshofes in China sind Anwälte von den Sicherheitskontrollen befreit. Es handelte sich daher um einen Regelverstoß, dass man sie nicht in den Gerichtssaal hineinließ.
Das Gerichtsverfahren fing also ohne die Anwälte an, obwohl das Paar wiederholt darum bat, das Verfahren zu verschieben.
Beide unterschrieben am 27. Mai, als ihre Anwälte sie besuchten, Dokumente zur Berufung. Liangs Anwalt schickte sein Berufungsschreiben am 30. Mai an das Bezirksgericht Meijiang mit der Forderung nach Wiederaufnahme des Verfahrens.
Das Ehepaar Liang / Deng wohnt in der Stadt Meizhou, Provinz Guangdong. Nicht weit von ihrem Zuhause wurden sie am Abend des 10. Dezember 2015 auf ihrem Heimweg verhaftet. Die Polizei plünderte ihre Wohnung und beschlagnahmte Bücher von Falun Gong und andere Materialien, zwei Computer, einen Drucker, vier Mobiltelefone und andere wertvolle Artikel. Auch ihr Auto wurde konfisziert.
Als Deng untersucht wurde, hatte sie Bluthochdruck und wurde am nächsten Tag aus medizinischen Gründen freigelassen. Liang wurde derweil in die Haftanstalt Meijiang gebracht.
Als Deng am 12. Januar 2016 zur Polizeistation der Stadt Meizhou ging, um die Rückgabe ihrer Bankkarten, Ausweise und anderer beschlagnahmter Gegenständen zu fordern, wurde sie festgenommen. Die Polizei zwang sie zu einer weiteren Untersuchung in einer anderen Klinik, um ihren Zustand festzustellen. Die Ergebnisse waren jedoch die gleichen und somit wurde sie aus gesundheitlichen Gründen wieder freigelassen.
Als die Polizei am 14. Januar in ihr Geschäft kam, um sich von ihr die Bestätigung für die Festnahme ihres Mannes unterschreiben zu lassen, weigerte sie sich. Aber sie erhielt das Schreiben zwei Tage später per Post.
Liangs Anwalt wollte in seinem Namen auf nicht schuldig plädieren und hatte seine Freilassung auf Kaution beantragt. Dennoch wurde Liang vor Gericht gestellt und verurteilt, noch ehe der Anwalt die Gelegenheit hatte, die Papiere zu bearbeiten.
Es wurde berichtet, dass die Haftanstalt des Bezirks Meijiang sich nach Dengs Verurteilung wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes geweigert habe, sie aufzunehmen. Allerdings wurde sie nicht freigelassen. Ihr derzeitiger Aufenthaltsort ist unbekannt.
Das Paar besitzt ein Geschäft für Unterhaltungselektronik, das sehr gut lief; sie waren gerade erst zu einem neuen, größeren Ort umgezogen. Jetzt läuft der Laden nicht mehr so gut.
Ihre Tochter, die außerhalb der Stadt auf ein College geht, muss sich jetzt auch noch um das Familiengeschäft kümmern.
Früherer Bericht auf Chinesisch: http://en.minghui.org/html/articles/2016/6/12/157378.html
[1] Das durchschnittliche Einkommen eines chinesischen Arbeiters beträgt monatlich umgerechnet etwa 300,- €.