(Minghui.org) Vier Einwohner des Bezirks Gaoyang befinden sich nach wir vor in Haft. Sie waren am 3. August dieses Jahres festgenommen und inhaftiert worden, weil sie Informationsmaterial über Falun Gong verteilt hatten. Falun Gong ist eine spirituelle Praktik, die vom kommunistischen Regime verfolgt wird.
Die drei Frauen Liu Xiangju, ihre Schwester Liu Xiangling und Li Jinying wurden in das Untersuchungsgefängnis der Stadt Baoding gebracht. Feng Zhiyong (m) brachte man in das Untersuchungsgefängnis Gaoyang. Feng arbeitet als Buchhalter in einer Textilfabrik in der Gegend.
Die Leiterin der örtlichen Staatsicherheitsabteilung Bian Likun befahl ihren Polizisten, die Wohnungen der vier Praktizierenden zu durchsuchen. Bei der Durchsuchung zeigten die Polizisten keinen Durchsuchungsbefehl vor. Einige Tage später überredeten sie jedoch die Angehörigen der vier, einen später erstellen Durchsuchungsbefehl und eine Liste mit beschlagnahmten Gegenständen zu unterschreiben.
Der Anwalt von Liu Xiangling traf sich am 15. August mit Liu und am Nachmittag mit der Leiterin der Staatsicherheitsabteilung. Bei diesem Treffen betonte der Anwalt, es gebe kein Gesetz in China, das Falun Gong verbiete und seine Mandantin hätte daher niemals verhaftet werden dürfen. Der Anwalt riet der Leiterin, keine unschuldigen Bürger zu verfolgen.
Am 19. August sandte der Anwalt seine Stellungnahme an die Polizeibehörde des Bezirks Gaoyang und forderte die Freilassung seiner Mandantin.
Der Anwalt von Liu Xiangju traf sich am 19. August mit ihr. Im Anschluss besuchte er ebenfalls die Leiterin und argumentierte auf dieselbe Weise. Lius Anwalt stellte für Liu einen Antrag auf Haftentlassung auf Kaution. Dem Antrag wurde jedoch nicht entsprochen.
Mittlerweile ist über ein Monat vergangen, die vier Praktizierenden befinden sich jedoch nach wie vor in Haft. Nach dem Gesetz hätten sie bereits freigelassen werden müssen, da nie ein Haftbefehl ergangen ist.
Die Angehörigen der vier fordern deren sofortige Freilassung.