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Sechs Praktizierende aus Haicheng legen nach ihrer Verurteilung Berufung ein

16. Januar 2017 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der Provinz Lianoning in China

(Minghui.org) Am Morgen des 28. Juni 2016 wurden von lokalen Polizeibeamten und Beamten aus der Staatssicherheitsabteilung Haicheng sechs Falun Gong-Praktizierende aus Haicheng festgenommen und ihre Häuser durchsucht. Sie wurden vor Gericht gestellt und verurteilt. Sie haben beim Mittleren Gericht Anshan, der nächsthöheren Instanz, Berufung eingelegt.

Die sechs Praktizierenden sind: Zhang De (m), He Bin und seine Frau Fan Yuzhi sowie die Frauen Li Ju, Wang Jun und Fu Xunxia.

Zhang De: Viereinhalb Jahre Gefängnisstrafe

Zhang wurde am 21. September 2016 vor Gericht gestellt. Am 9. Oktober teilte man ihm mit, dass er zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden sei.

Er legte Berufung ein. Mitte Dezember 2016 wurde ihm mitgeteilt, dass der Urteilsspruch ohne Gerichtsverhandlung bestätigt wurde.

He Bin und Frau Fan Yushi: jeweils dreieinhalb Jahre

He Bin und seine Frau Fan Yuzhi wurden am 18. November vor das Gericht Haicheng gestellt. Am 19. Dezember teilte man ihnen mit, dass jeder von ihnen zu dreieinhalb Jahren Gefängnis und zu einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (ca. 1.370 €) [1] verurteilt worden sei.

Li Ju: Gefängnisstrafe von 14 Monaten

Li Ju (w) wurde am 25. November vor Gericht gestellt. Sie wurde zu einer 14-monatigen Strafzeit und 5.000 Yuan (ca. 685 €) Geldstrafe verurteilt.

Wang Jun: Einjährige Haftstrafe

Wang Jun (w) wurde am 25. November vor Gericht gestellt, zu einem Jahr Haft und 5.000 Yuan (ca. 685 €) Geldstrafe verurteilt.

Fu Xunxia: 15 Monate Gefängnis

Fu Xunxia (w), wurde am 6. Dezember vor Gericht gestellt und zu einer Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt.


[1] Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300,- €