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„Wenn du die Strafanzeige zurückziehst, kommst du frei“ – Als sich die 61-Jährige dagegen entscheidet, verurteilt man sie zu 3 Jahren Haft

17. Januar 2017 |   Von einem Falun Gong-Praktizierenden in China

(Minghui.org) Die Falun Gong-Praktizierende Wang Yaping, 61, aus der Stadt Shenyang wurde letzten Monat, am 27. Dezember 2016, ins Gefängnis gesperrt. Sie war zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden, nachdem sie Strafanzeige gegen den ehemaligen chinesischen Staatschef Jiang Zemin erstattet hatte. Im Juni 2016 legte sie gegen das Urteil Berufung beim Mittleren Volksgericht Shenyang ein, das die Entscheidung dann ohne Gerichtsverfahren bestätigte.

Chinas Oberster Volksgerichtshof hatte im Mai 2015 eine neue „Reform des Registrierungswesens“ eingeführt. Darin ist festgelegt, dass alle eingegangenen Strafanzeigen registriert werden müssen. Wang und viele anderen Praktizierende nutzten diese Reform und erstatteten Strafanzeige.

Verhandelt und verurteilt wegen ihrer Strafanzeige gegen Jiang Zemin

Wang wurde am Abend des 20. Oktober 2015 von der Staatssicherheit des Bezirks Heping wegen ihrer Strafanzeige gegen den ehemaligen chinesischen Staatschef Jiang Zemin festgenommen. Man brachte sie zur Polizeiwache Taiyuan und informierte sie darüber, dass sie wieder freigelassen würde, wenn sie ihre Anzeige zurückzöge. Wenn nicht, würde sie zu drei Jahren Gefängnis verurteilt werden.

Später verlegte man sie in das Gefängnis der Stadt Shenyang. Ihre Verhaftung wurde am 27. November 2015 von der Staatsanwaltschaft offiziell genehmigt.

Als gegen Wang am 16. März 2016 im Bezirksgericht Heping verhandelt wurde, verteidigte ihr Anwalt ihr Recht, Strafanzeige gegen Jiang zu erstatten. Er stützte seine Verteidigung auf die chinesische Verfassung, die das Recht schützt, Falun Gong zu praktizieren.

Wang sagte für sich selbst aus, dass sie unschuldig sei und Jiang Zemin verklagt habe, weil sie im Zwangsarbeitslager Longshan wegen ihres Glaubens verfolgt worden sei.

Trotz der überzeugenden Argumentation wurde Wang zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt und kam ins Frauengefängnis Pingluo. Am 16. Juni 2016 legte sie gegen das Urteil beim Stadtgericht Shenyang eine Berufungsklage ein.

Ein Angestellter des Mittleren Gerichts der Stadt Shenyang rief am 22. September 2016 Wangs Familie an, um ihr mitzuteilen, dass das ursprüngliche Urteil bestätigt worden sei und dass Wangs Fall nicht erneut geprüft werde. Wangs Familie plant eine weitere Berufungsklage.

Ein Jahr Zwangsarbeit

Nachdem Jiang Zemin 1999 die Verfolgung von Falun Gong begonnen hatte, wurde Wang, wie viele Falun Gong-Praktizierende, verfolgt. Sie wurde im Frühjahr 2001 verhaftet und zu einem Jahr Zwangsarbeit im Zwangsarbeitslager Longshan der Stadt Shenyang verurteilt.

Wang arbeitete vor ihrem Ruhestand im Bahnhof der Stadt Shenyang. Trotz ihres sehr schlechten Gesundheitszustands arbeitete sie hart und wurde mit dem Titel „Vorzeigearbeiterin“ ausgezeichnet.

Nachdem sie begonnen hatte, Falun Gong zu praktizieren, verbesserte sich ihre Gesundheit erheblich. Sie erholte sich von Tuberkulose, Degeneration der Wirbelsäule und einer psychischen Erkrankung, die durch Müdigkeit gekennzeichnet war.

Hintergrund

Jiang Zemin begann im Alleingang die Verfolgung von Falun Gong im Jahr 1999. Trotz Widerspruch der übrigen Mitglieder des Ständigen Komitees des Politbüros nutzte er seine damalige Position als Chef der Kommunistischen Partei Chinas und zwang ihnen seinen Willen auf, um die Verfolgung zu beginnen.

Die Verfolgung hat in den vergangenen 17 Jahren zum Tod vieler Falun Gong- Praktizierender geführt. Unzählige wurden gefoltert und sogar wegen ihrer Organe getötet. Jiang Zemin und seine Gefolgschaft sind direkt für den Beginn, die Weiterführung und Aufrechterhaltung der Verfolgung verantwortlich.

Unter Jiangs persönlicher Anleitung gründete die Kommunistische Partei Chinas am 10. Juni 1999 ein illegales Sicherheitsorgan, das Büro 610 genannt wird. Es agiert außerhalb des chinesischen Gesetzes und führt die Verfolgungspolitik direkt durch. Mit dem Aufruf: „Zerstört ihren Ruf, ruiniert sie finanziell und vernichtet sie physisch!“ wies der damalige Präsident Chinas, Jiang Zemin, die Handlanger der Verfolgung an, vor keiner Grausamkeit zurückzuschrecken.

Das chinesische Gesetz erlaubt seinen Bürgern, Strafanzeigen zu erstatten. Viele Falun Gong-Praktizierende üben nun dieses ihnen zustehende Recht aus und zeigen das frühere Staatsoberhaupt an.