(Minghui.org) Die 51-jährige Xiao Lianhong wurde wegen ihres Glaubens an die Lehre von Falun Gong zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Das Urteil wurde am 26. Dezember 2016 vom Gericht in Chaoyang gefällt. Xiao wird gegen das Urteil Einspruch erheben.
Xiaos Anwalt Yu Wensheng plädierte in ihrem Namen auf nicht schuldig. Er informierte den Gerichtshof, dass Xiao gegen kein Gesetz verstoßen habe und dass in Wirklichkeit diejenigen, die sich in dem Rechtssystem befinden, gesetzeswidrig handeln würden.
Er betonte, dass die Zeugenaussage der Polizisten, die in den Fall involviert waren, von einem Polizisten derselben Polizeistation aufgenommen worden sei. So etwas sollte es nicht geben. Außerdem hätten diejenigen, die die aus Xiaos Wohnung beschlagnahmten Audio- und Videoaufzeichnungen überprüft hätten, dies aus rechtlicher Sicht nicht tun dürfen.
Der Anwalt betonte, dass es kein Verbrechen darstelle, wenn man Falun Gong praktiziere. Auch die Herstellung und Verteilung von Informationsmaterialien über Falun Gong sei legal. Als Chinesin übe Xiao nur ihre Glaubens- und Meinungsfreiheit aus, die durch die Verfassung Chinas gewährleistet werde.
Xiao berichtet dann dem Gericht, wie sich durch das Praktizieren von Falun Gong ihr Leben und ihre Gesundheit verbessert hatte. Sie wiederholte, dass sie mit dem Praktizieren von Falun Gong gegen keinerlei Gesetze verstoßen habe.
Xiao wurde am 21. Juli 2016 bei der Polizeistation von Dongba verhaftet, nachdem man sie dorthin bestellt hatte. Die Polizei plünderte ihre Wohnung und beschlagnahmte ihre Bücher von Falun Gong sowie andere persönliche Gegenstände. Anschließend brachte man sie in die Haftanstalt von Chaoyang.
Sie war bereits im August 2008 schon einmal in das Zwangsarbeitslager für Frauen in Daxing gebracht worden, wo sie zwei Jahre verblieb.
An Xiaos Verfolgung beteiligt:
Li Xiao, Richter am Strafgericht des Bezirks Chaoyang: +86-10-85998615,Jia Xiaowen, Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft des Bezirks Chaoyang: +86-10-59553118.