(Minghui.org) Ding Hui (w) und Zheng Bin (m) wurden am 24. November 2016 vor Gericht gestellt. Beide plädierten auf nicht schuldig. Die Polizei in Chengdu hatte die beiden Falun Gong-Praktizierenden im Dezember 2015 verhaftet, weil sie Informationsmaterialien über Falun Gong verteilt hatten. Falun Gong ist eine spirituelle Praktik, die derzeit in China verfolgt wird.
Im Gerichtssaal legte der Staatsanwalt Fotos von Flugblättern, Zeitschriften und DVDs vor, die angeblich Informationen über Falun Gong enthielten. Das alles sollte als Beweismittel gegen die beiden Praktizierenden gelten. Als ein Verteidiger beantragte, die tatsächlichen Beweise zu sehen, lehnte der Richter den Antrag ab.
Der Verteidiger sagte: „Nach dem Gesetz können Fotos nicht als Beweismittel vor Gericht verwendet werden.“ Dann nahm er eine Zeitschrift heraus und sagte: „Dies ist eine Zeitschrift, die von Falun Gong veröffentlicht wird. Darin sind Geschichten, wie ein Mann versucht, ein guter Mensch zu sein, nachdem er angefangen hat zu praktizieren.“ Er las die Geschichte vor und fragte den Richter: „Wie kann es gesetzwidrig sein, gute Werte zu lehren?“
Falun Gong-Praktizierende sind der Meinung, dass die Veröffentlichung von Literatur, die diese Kultivierungsschule fördert und erklärt, warum die Verfolgung falsch ist, ihr verfassungsmäßiges Recht auf Rede- und Glaubensfreiheit ist.
Doch der Richter des Bezirks Xindu verkündete am 15. Dezember einen Schuldspruch und verurteilte Frau Ding zu drei Jahren und Herrn Zheng zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis. Die beiden Praktizierenden haben mittlerweile beim Mittleren Volksgericht Berufung eingelegt.