(Minghui.org) Zhang Xiaofeng, eine Einwohnerin des Landkreises Laiyuan ist am 23. Dezember 2016 vor Gericht gestellt worden. Die Anklage lautete nach §300 des chinesischen StGB: „Verwendung einer Sekte zur Unterminierung des Gesetzesvollzugs“, ein oft genutzter Paragraph, mit dem die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) Falun Gong-Praktizierende ins Gefängnis sperrt.
Zhangs Anwalt argumentierte, dass es kein Gesetz in China gebe, nach dem das Praktizieren von Falun Gong ein Verbrechen darstelle. Demnach hätte seine Klientin niemals dafür angeklagt werden dürfen, dass sie ihr von der Verfassung geschütztes Recht auf Religionsfreiheit und Pressefreiheit ausübe.
Der Staatsanwalt wusste keine Antwort auf die Frage des Rechtsanwaltes, welches Gesetz Frau Zhang denn genau gebrochen habe.
Frau Zhang wurde am 5. August 2016 um 5:00 Uhr morgens in ihrer Wohnung verhaftet, zusammen mit drei weiteren Falun Gong-Praktizierenden, die bei ihr übernachteten. Laut Anklage habe ihr Zusammensein „die soziale Ordnung gestört“.
Ihr Anwalt argumentierte, dass solche privaten Treffen vom Gesetz geschützt seien. Die Treffen von Falun Gong-Praktizierenden anders zu behandeln, sei diskriminierend und ein Angriff auf die vom Gesetz geschützte Glaubensfreiheit.
Der Staatsanwalt nannte daraufhin einen „Augenzeugen“: Li Zixian, den Parteisekretär des Landkreises Laiyuan. Li hatte angeblich gesehen, wie Zhang und ein weiterer Praktizierender bei einer Touristenattraktion mit den Menschen über Falun Gong gesprochen hatten. Li hatte dann die Verhaftung des anderen Praktizierenden, der mit ihm gesprochen hatte, angeordnet.
Sekretär Li stand dem Gericht jedoch nicht für ein Kreuzverhör zur Verfügung.
Zhang ging daraufhin zur Polizeistation, um nach dem verhafteten Praktizierenden zu fragen. Doch der Beamte Zhang Fang weigerte sich, ihr zuzuhören, als sie ihm erklären wollte, weshalb die Verfolgung von Falun Gong falsch ist. Tage später wurde dann auch Frau Zhang in ihrer Wohnung verhaftet. Ihr Anwalt argumentierte, dass die Verhaftung die Rache der Polizei an seiner Klientin gewesen sei.
Wie Sekretär Li war auch der Beamte Zhang als Zeuge aufgeführt. Er erschien jedoch nicht vor Gericht.
Die Anklage benannte auch einen Drucker und andere Gegenstände, die aus Frau Zhangs Wohnung stammten, als Beweise. Die Polizei hatte diese Gegenstände beschlagnahmt. Der Anwalt argumentierte, dass die Polizei nie einen Drucker in der Wohnung seiner Klientin gefunden habe. Er gab zu, dass seine Klientin einige Falun Gong-Materialien besitze, doch diese seien ihr rechtmäßiger Besitz und würden niemandem, sSchon gar nicht „den Gesetzesvollzug unterminieren“.
Der Anwalt verlangte Freispruch für Zhang, doch der Richter vertagte die Verhandlung, ohne ein Urteil zu verkünden.