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Fünf Minuten Besuchszeit nach zwei Jahren Haft

14. Oktober 2017 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der chinesischen Provinz Jilin

(Minghui.org) Liang Baofan, 52, wurde am 17. Juni 2015 verhaftet, weil er Strafanzeige gegen Jiang Zemin [1] erstattet hatte. Seitdem durfte er keinen Besuch seiner Angehörigen erhalten, bis jetzt. Erst am 13. September konnte ihn seine Frau nach zahlreichen erfolglosen Versuchen sehen – aber nur für fünf Minuten.

Jiang war am 4. März 2016 in einem geheimen Verfahren und in Abwesenheit seines Anwalts und seiner Familie zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Seine Angehörigen fanden erst Anfang 2017 heraus, dass er im Gefängnis Gongzhuling in der Provinz Jilin eingesperrt ist.

Wiederholte Ablehnung eines Besuchs

Liangs Frau versuchte, ihn am 18. Januar zu besuchen. Doch man erklärte ihr, dass sie ihn nicht sehen könne, weil er sich weigere, Falun Gong aufzugeben.

Im April versuchte sie es gemeinsam mit ihrer Tochter und seiner Mutter ein weiteres Mal. Seine 75-jährige Mutter bat die Wärter eindringlich, sie ihren Sohn sehen zu lassen. Doch der Wärter meinte nur: „Liang weigert sich, ein Reuebekenntnis zu schreiben und damit den Kultivierungsweg aufzugeben. Wir haben ihn vor die Wahl gestellt – das Schreiben eines Reuebekenntnisses oder der Besuch der Familie. Wenn er die Erklärung schreibt, darf er euch sehen, doch das hat er bisher noch nicht getan. Das bedeutet, dass er euch nicht sehen will. Es ist seine Entscheidung.“

Als Liangs Frau und seine Mutter im Juli noch einmal das Gefängnis aufsuchten, teilte man ihnen mit, dass Liang immer noch nicht „umerzogen“ sei. Als sie dann beim Direktor vorsprachen und ihn um die Besuchserlaubnis baten, sagte dieser: „Sie können ihn nicht sehen. Wenn er ein Mörder, Dieb oder Drogenabhängiger wäre, würde ich Sie heute zu ihm lassen, aber er ist ein Falun-Gong-Praktizierender.“

Als die Angehörigen immer wieder eine Besuchsmöglichkeit forderten,  kamen drei Gefängnisbeamte zu ihnen. Sie zeigten ihnen ein Foto in knapp vier cm2 Größe und behaupteten, dass es sich bei der Person darauf um Liang Baofan handele und dass es ihm gut gehe. Doch das Bild war klein und zudem unscharf, die Familie konnte darauf nur den Schatten einer Person erkennen. „Es ist nicht so, dass wir Sie ihn nicht sehen lassen wollen. Er ist es, der sie nicht sehen will“, behaupteten die Beamten.

Ein 5-minütiger Besuch nach zwei Jahren

Liangs Frau ging daraufhin zur Gefängnisverwaltung und zum Petitionsbüro, um für das Recht zu appellieren, ihren Mann sehen zu dürfen. Schließlich traf sie Wu Jiang, den Direktor der Rechtsabteilung der Gefängnisverwaltung. Er erklärte ihr, dass sie vom Gefängnis eine schriftliche offizielle Erklärung einholen solle, worin die Gründe aufgeführt sein sollten, warum sie ihren Mann nicht sehen dürfe.

Am 13. September ging Liangs Frau mit einem anderen Verwandten zum Gefängnis. Wieder durften sie Liang nicht sehen. Ein Gefängnisbeamter sagte: „Mörder oder Brandstifter dürfen ihre Angehörigen sehen, aber Falun-Gong-Praktizierende dürfen das nicht.“

Daraufhin verlangte Liangs Frau ein offizielles Dokument mit einer Erklärung. Dies verweigerte der Beamte. Liangs Frau verlangte dann, den Gefängnisdirektor zu sprechen. Diese Forderung veranlasste den Beamten einzulenken. Er sagte einen Besuch zu mit der Einschränkung, dass nur sie (Liangs Frau) ihn sehen dürfe. Allerdings sei es ihr nicht erlaubt, mit ihm zu sprechen. „Wenn Sie sprechen, verhaften wir Sie“, drohte er ihr.

Danach wurde sie aus dem Besucherraum geführt und durfte anschließend wieder hinein. Dann sah sie ihren Mann dort stehen, zwei Wärter dicht hinter ihm. Als sie andeutete, ihm Geld da zu lassen, nahm er es nicht an und sagte: „Das ist es nicht wert.“

Nach weniger als fünf Minuten war der Besuch vorbei. Dennoch ist seine Frau optimistisch und plant, ihren Mann jeden Monat zu besuchen.

Früherer Bericht:Polizei nimmt Herrn Liang fest, weil er Strafanzeige gegen Jiang Zemin erstattetehttp://de.minghui.org/html/articles/2015/9/16/116678.html


[1] Im Juli 1999 setzte Jiang Zemin als damaliger chinesischer Staatschef ein Verbot von Falun Gong durch, woraufhin eine landesweite Unterdrückung der Praktizierenden dieser traditionellen Kultivierungsschule begann. Laut bestätigten Informationen, die der Minghui-Website vorliegen, haben 4.135 Praktizierende infolge dieser Verfolgung ihr Leben verloren [Stand vom 12.10.2017]. Unzählige wurden in Polizeigewahrsam gefoltert. Abertausende wurden festgenommen, inhaftiert, einer Gehirnwäsche unterzogen, mussten Zwangsarbeit verrichten oder wurden sogar ihrer Organe beraubt.