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Frau ohne Rechtsgrundlage wegen ihres Glaubens verurteilt (Provinz Jiangsu)

2. Oktober 2017 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der Provinz Jiangsu

(Minghui.org) Die 52-jährige Zhang Xueqin aus Lianyunggang ist für ihren Glauben an Falun Gong [1] rechtswidrig zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Das örtliche Gericht stützte sich bei der Verurteilung von Zhang auf die gesetzliche Auslegung des Paragraphen 300 des Strafgesetzbuches durch das Oberste Volksgericht und die Oberste Volksstaatsanwaltschaft vom November 1999. Das Statut von damals sah vor, dass jeder, der Falun Gong praktizierte oder förderte, im größtmöglichen Ausmaß strafrechtlich verfolgt werden sollte, wobei Falun Gong als „bösartige Sekte“ bezeichnet wurde.

Zhangs Anwalt betonte, dass das Praktizieren von Falun Gong nach geltendem chinesischem Recht keine Straftat sei und auch nirgendwo als Sekte bezeichnet würde. Das Statut von 1999 sei mittlerweile durch ein neues, das am 1. Februar 2017 in Kraft getreten sei, ersetzt worden. Das neue Statut erwähne Falun Gong nicht. Es betone, dass jede Anklage gegen Personen, die sich in einer Sekte engagieren würden, einer soliden Rechtsgrundlage bedürfe, so der Anwalt.

Das lokale höhere Gericht stellte fest, dass die Vorinstanz die falsche Rechtsgrundlage zitiert habe, da das alte Statut nicht mehr gültig sei. Dennoch erhielt das höhere Gericht das Urteil aufrecht. Dabei bezog es sich auf das aktuelle Statut und die Tatsache, dass eine Rechtsauslegung kein Gesetz sei, auf dem eine Verurteilung beruhen könne.

Heimliche Anhörung

Zhang war am 18. April 2016 angezeigt worden, weil sie mit Leuten über Falun Gong gesprochen hatte. Beamte der Polizeibehörde von Haizhou verhafteten sie am 3. Mai und brachten sie in das Untersuchungsgefängnis Lianyunggang. Sie durchsuchten ihre Wohnung und beschlagnahmten viele persönliche Gegenstände.

Die Bezirksstaatsanwaltschaft Haizhou erhob im August Anklage gegen Zhang. Am 11. November 2016 fand im Bezirksgericht Haizhou die Anhörung statt, ohne dass ihre Familie anwesend war. Das Gericht verurteilte sie am 16. Februar 2017.

Familienbesuche rechtswidrig abgelehnt

Zhangs Tochter wandte sich wiederholt an die örtliche Polizei, die Staatsanwaltschaft und das Bezirksgericht, um etwas über die Situation ihrer Mutter herauszufinden. Sie sagten ihr, dass sie zu Hause auf Nachrichten warten solle.

Bis zum 17. Februar 2017 wusste sie nicht, dass ihre Mutter zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Als sie einen Polizeibeamten fragte, warum man die Familie nicht informiert habe, lachte er und sagte: „Das Gesetz verlangt nicht, dass die Familie über eine Anhörung informiert wird. Wir können tun, was wir wollen. Versuchen Sie nicht, die Regierung zu kritisieren. Sie werden scheitern.”

Am 30. März gingen Zhangs Tochter und ihr Anwalt zum Untersuchungsgefängnis Lianyunggang, um mit Zhang über die Berufung zu sprechen. Doch die Tochter durfte ihre Mutter nicht sehen. Der ganzen Familie wurde das Besuchsrecht aberkannt.

Urteil der höheren Instanz haltlos

Für die Berufung hatte Zhang einen Anwalt. Dieser traf sich am Vormittag des 4. Mai mit dem Richter des mittleren Gerichts und am Nachmittag mit Zhang. Er teilte ihr mit, dass das mittlere Gericht ihren Fall nicht verhandeln werde. An diesem Tag hörte Zhangs Tochter zum ersten Mal von dem Urteil.

Am 7. Juni informierte der Anwalt Zhangs Tochter, dass das mittlere Gericht Lianyunggang das ursprüngliche Urteil aufrechterhalte.

In der widersprüchlichen Entscheidung des höheren Gerichts heißt es, dass das Bezirksgericht das Statut von 1999 falsch angegeben habe. Gleichzeitig erhält es das Urteil aufrecht, wobei es sich auf das Statut von 2017 bezieht.

Frühere Verfolgung

Seit Beginn der Verfolgung von Falun Gong am 20. Juli 1999 wurde Zhang mehrmals inhaftiert, meistens in lokalen Gehirnwäsche-Einrichtungen, weil sie ihren Glauben nicht aufgeben wollte.

Im Juni 2015 hatte sie bei der Obersten Volksstaatsanwaltschaft und dem Obersten Volksgericht Strafanzeige gegen den ehemaligen Parteichef Jiang Zemin eingereicht. Jiang hatte 1999 die landesweite Verfolgung von Falun Gong in die Wege geleitet.

Im Oktober 2015 war Zhang 15 Tage lang festgehalten worden, weil sie Informationsmaterial über Falun Gong in einem Touristengebiet am Berg Yuntai verteilt hatte.

Von Falun Gong profitieren

Kurz nachdem Zhang im April 1998 angefangen hatte, Falun Gong zu praktizieren, heilten ihre Harnröhrenentzündung, Blasenentzündung und Harnbluten. Seitdem hat sie keine ärztliche Behandlung mehr benötigt.

Auch ihre Persönlichkeit veränderte sich: Sie war introvertiert und sonderbar gewesen und hatte mit ihrem Bruder und ihrer Schwägerin um triviale Dinge gefeilscht. Als sie anfing, sich nach den Prinzipien von Falun Gong, Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht, zu richten, wurde sie aufgeschlossen, fröhlich und rücksichtsvoll. Sie entschuldigte sich bei ihrer Schwägerin für ihr früheres Benehmen.

„Ohne Falun Gong wäre ich nicht so freundlich und ehrlich“, sagte Zhang.

Beim Bau eines Hauses berührte Zhang einmal versehentlich einen freiliegenden Hochspannungsdraht, der an ihrer Hand haftete und nicht abgeschüttelt werden konnte. Sofort dachte sie, dass der Gründer von Falun Gong sie als Praktizierende beschützen würde. Danach fiel der Draht von selbst ab.

Die Familie ist der Meinung, dass auch Zhangs Mann, der nicht praktiziert, von Falun Gong profitiert habe. Einmal fiel ihm eine Betonplatte direkt auf den Kopf, wobei er jedoch unverletzt blieb. Seit Zhang Falun Gong praktiziert, sind auch ihre Kinder ganz gesund.

Verantwortliche Personen:

Hou Yuru: Staatsanwalt, Bezirksstaatsanwaltschaft Haizhou, +086-518-85571562Chen Lidong: Vorsitzender Richter, Bezirksgericht Haizhou, +086-13016906200Ni Jie: Vorsitzender Richter, mittleres Gericht Lianyunggang, +086-518-85295280


[1] Falun Gong ist ein traditioneller Doppelkultivierungsweg für Körper und Geist, dessen Praktizierende seit 1999 durch die Kommunistische Partei Chinas grausam verfolgt werden.