(Minghui.org) Die Bemühungen von Wang Shuqius Ehemann, Gerechtigkeit für seine inhaftierte Frau zu erwirken, sind derzeit in Schwebe. Der Grund: Das Höhere Gericht verlangt eine von der Klientin unterschriebene Vollmacht des Anwalts. Diese Vollmacht konnte bisher jedoch noch nicht vorgelegt werden, da die Gefängnisleitung Wangs Mann nicht zu ihr lässt.
Die 66-jährige Praktizierende wurde am 25. Oktober 2016 verhaftet, weil sie sich weigerte, das Praktizieren von Falun Gong aufzugeben. Ihr Anwalt wurde dann so unter Druck gesetzt, dass er bei ihrer Verhandlung am 19. Januar 2017 auf schuldig plädierte.
Das lokale Bezirksgericht Changyi informierte ihren Mann nie über das Urteil. Erst Ende Mai erhielt er eine Benachrichtigung, in der stand, dass Wang am 11. Mai zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden sei.
Da es kein Gesetz in China gibt, das Falun Gong für illegal erklärt, engagierte Wangs Mann einen neuen Anwalt, der ihr Grundrecht auf Glaubensfreiheit verteidigen sollte. Das Mittlere Gericht der Stadt Jilin bestimmte jedoch schon bald darauf, das ursprüngliche Urteil beizubehalten, ohne die Meinung des Anwalts einzuholen oder eine Anhörung abzuhalten, wie es das Gesetz verlangt.
Wangs Mann versuchte weiterhin, einen Antrag auf nochmalige Überprüfung des Falls zu stellen. Währenddessen reichte der Anwalt eine Beschwerde gegen das Mittlere Gericht ein, das ihm sein Recht genommen hatte, seine Klientin bei der Berufung zu vertreten.
Am 8. August traf sich Wangs Mann mit dem zuständigen Richter, erhielt aber keine neuere Information über den Fall seiner Frau. Am 16. August besuchte er das Untersuchungsgefängnis, doch seine Frau war unauffindbar. Erst da er fuhr er, dass sie einige Tage davor ins Gefängnis verlegt worden war.
Kurz darauf lehnte das Mittlere Gericht der Stadt Jilin den Antrag ab. Wangs Mann hinterfragte die Rechtmäßigkeit der Ablehnung, doch der Richter verwies ihn an die lokale Polizei und Staatsanwaltschaft. Er versuchte es bei den genannten Stellen, doch die verwiesen ihn wieder an das Mittlere Gericht.
Daraufhin beschloss er, beim Oberen Gericht der Provinz Jilin einen Antrag zu stellen. Er suchte dieses am 25. September auf. Da erklärte man ihm, dass er eine von seiner Frau unterschriebene Vollmacht des Anwalts vorlegen müsse. Als er im Gefängnis vorsprach, verweigerten ihm die Wärter jedoch einen Besuch bei seiner Frau.
Laut geltendem Gesetz in China dürfen drei Gruppen von Menschen einen Antrag stellen, damit ein Fall nochmals überprüft wird: die Verurteilten, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre nahen Familienangehörigen. Das Obere Gericht hat somit Wang und ihrem Mann das Recht auf eine Berufung gesetzeswidrig verweigert, indem es eine Vollmacht für den Anwalt verlangte.
Früherer Bericht:Verteidiger unter Druck gesetzt, für Falun Gong-Praktizierende auf schuldig zu plädierenhttp://de.minghui.org/html/articles/2017/2/5/125679.html