(Minghui.org) Am 23. August 2017 wurde eine 63-jährige Falun-Gong-Praktizierende aus dem Kreis Yanqi, Provinz Xinjiang zu vier Jahren Haft verurteilt. Diese vierte Haftstrafe hat das Bezirksgericht Jiayuguan in der Provinz Gansu verhängt. Shen Jinyu hat Berufung gegen die Verurteilung eingelegt.
Shen, eine in Xinjiang geborene Frau, wurde am 18. September 2016 verhaftet, nachdem sie im Juli in der Provinz Gansu Informationsmaterial über Falun Gong verteilt hatte. Sie wurde nach § 300 des chinesischen StGB angeklagt, ein Paragraph, der vom kommunistischen Regime Chinas oft benutzt wird, um Falun-Gong-Praktizierende zu verleumden und einzusperren. [1]
Am 6. Juni 2017, dem Tag ihres Gerichtsverfahrens am Bezirksgericht Jiayuguan, trafen über 30 Familienangehörige zur Anhörung ein. Die Mitarbeiter des Gerichtshofs ließen nur zwei Angehörige am Prozess teilnehmen, obwohl der Gerichtssaal 100 Personen Platz bot. Da sich weniger als 20 Personen im Raum befanden, forderte der Richter ein Dutzend weitere Polizisten auf, in dem Raum Platz zu nehmen.
Shen wurde in Handschellen in den Gerichtssaal gebracht. Ihr Anwalt aus Peking beantragte, dass ihr die Handschellen abgenommen würden, aber die Polizei lehnte das ab. Wütend wandte sich der Anwalt lautstark an den Richter und drohte damit, dass er sich weigern würde, vor Gericht zu erscheinen, wenn die Handschellen nicht entfernt würden. Dann erst folgte der Richter dem Ersuchen.
Während des Prozesses plädierte Shen auf nicht schuldig bezüglich der Anklage und berichtete allen Anwesenden, warum sie sich weigerte, das Praktizieren von Falun Gong aufzugeben.
Shen sagte, dass sie vor dem Praktizieren von Falun Gong viele Krankheiten gehabt habe, darunter auch Gebärmuttermyome. 1998 war die Krankheit zu Krebs geworden und hatte sie durch Langzeitblutungen extrem geschwächt.
Als die Ärzte sie nicht behandeln konnten, begann sie Falun Gong zu praktizieren und folgte den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht, um ein guter Mensch zu sein und ihr Herz zu kultivieren. Kurz darauf wurden alle ihre Krankheiten geheilt. Falun Gong gab ihr ein zweites Leben.
Shens Anwalt verteidigte sie, indem er argumentierte, dass es in China kein Gesetz gebe, das Falun Gong kriminalisiert und dass Shen lediglich ihre verfassungsmäßigen Rechte auf Glaubensfreiheit und Pressefreiheit ausgeübt habe. Er fügte hinzu, dass die Verteilung von Falun-Gong-Material niemandem Schaden zugefügt habe, – auch nicht der Gesellschaft insgesamt – geschweige denn den Gesetzesvollzug unterminiere.
Der Anwalt befasste sich als nächstes mit den Beweisen der Staatsanwaltschaft:
Das erste Beweisstück war, dass Shen ihrer Nichte, die Gebärmutterkrebs hat, die Falun-Gong-Übungen beigebracht hatte, da Falun Gong Krankheiten heilen und einen fit halten kann. Es wurde jedoch gesagt, dass Shen ihre Nichte darin unterwiesen habe, Falun-Gong-Praktizierende zu werden.
Beweis 2: Am 5. und 20. Juli 2016 begab sich Shen in die Stadt Jiayuguan, um dort Informationsmaterial über Falun Gong zu verteilen. Der Anwalt erklärte, dass ihre Handlungen jedoch in der Provinz Gansu keinen signifikanten Einfluss gehabt hätten, auch nicht in der Stadt Jiayuguan. Der Anwalt forderte den Staatsanwalt dann auf, das Informationsmaterial laut vorzulesen, damit es jeder hören könne. Der Staatsanwalt tat dies jedoch nicht.
Schließlich sagte der Anwalt, dass Shens Handeln weder dazu geführt habe, dass jemand sein Leben oder Eigentum verlieren würde, noch habe sie die öffentliche Ordnung gestört. Sie würde der Gesellschaft nicht schaden und sollte sofort freigelassen werden, da es kein Verbrechen sei, Falun Gong zu praktizieren.
Dies ist nicht das erste Mal, dass Shen verfolgt wird, weil sie Falun Gong praktiziert. Seit Beginn der Verfolgung am 20. Juli 1999 ist Shen zu Haftstrafen von insgesamt sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden.
Shen wurde zum ersten Mal am 21. Juli 2000 von Mitarbeitern des Büros 610 in der Stadt Yanqi verhaftet. Sie wurde über zehn Monate im Untersuchungsgefängnis Yanqi festgehalten, bevor sie zu einem Jahr Gefängnis mit drei Jahren Bewährung verurteilt wurde.
Im Juli 2005 wurde Shen erneut von denselben Mitarbeitern des Büros 610 verhaftet, und ihr Haus wurde durchsucht. Später wurde sie zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.
Shen wurde bei der Polizei angezeigt und am 21. Juli 2010 erneut verhaftet, weil sie Leute über die Fakten von Falun Gong informiert hatte. Sie wurde vom Bezirksgericht Urumqi zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.
Ihre letzte Verhaftung fand 2016 statt. Sie wurde im Untersuchungsgefängnis Jiayuguan inhaftiert und litt dann unter extrem hohem Blutdruck. Als ihre Familie Haftaussetzung zur medizinischen Behandlung (auf Kaution) beantragte, lehnte die Staatsanwaltschaft den Antrag ab.
Parteien, die in den Fall von Shen Jinyu involviert sind:Cao Hualin, Büro 610: +86-937-6337-6316637, +86-937-6316283, +86-937-6315054Cheng Zhiyi, Büro 610: +86-13519485816Wang Min, Staatsanwalt: +86-1899373789668, +86-937-6302074Du Jianli, Richter: +86-937-6301540Yang Weijun, Gerichtsleiter: +86-937-6218909.
(Kontaktinformationen zu weiteren Verantwortlichen finden Sie im chinesischen Originalartikel.)
[1] § 300 lautet: „Verwendung einer Sekte, um den Gesetzesvollzug zu unterminieren.