(Minghui. org) Eine Frau aus Changchun wurde am 8. November 2017 ohne Wissen ihrer Familie oder ihres Anwalts vor Gericht gestellt. Richter Zhao Junfeng verurteilte Pei Shumei zu zwei Jahren Gefängnis und verhängte am Ende der Anhörung gegen sie eine Geldstrafe von umgerechnet ca. 600 EUR (5.000 Yuan).
Vor dem Prozess war Peis Anwalt wiederholt der Zugang zu ihrer Akte verwehrt worden. Der Rechtsanwalt ist dabei, sowohl gegen die örtliche Staatsanwaltschaft als auch gegen das Gericht Klagen einzureichen.
Pei wurde am 18. April 2017 verhaftet, als sie mit einem Mann über die Verfolgung von Falun Gong durch das chinesische kommunistische Regime sprach. Die Beamten wiesen sich dabei weder aus, noch legten sie einen Haftbefehl vor.
Noch am selben Tag plünderten Polizisten Peis Wohnung, veranlasst durch Sun Runxian. Sun ist Leiter des örtlichen Büros für innere Sicherheit im Distrikt Erdao. Pei erhielt zunächst 15 Tage Verwaltungshaft. Eine Liste der beschlagnahmten Gegenstände bekam sie nie zu Gesicht.
Um an weitere Informationen zu gelangen, beschlagnahmte die Polizei am 25. April das Handy der Tochter. Fünf Tage später wurde der jungen Frau mitgeteilt, dass man ihre Mutter unterdessen in Strafhaft gebracht habe.
Bald darauf reichte Peis Familie bei den zuständigen Behörden Beschwerde gegen den Leiter Sun ein. Der örtliche Polizeichef rügte Sun kurz darauf. Doch Sun leitete den Fall noch Ende Mai an die lokale Staatsanwaltschaft weiter.
Inzwischen war Pei in Hungerstreik getreten, um gegen ihre illegale Inhaftierung zu protestieren. Ihre Familie aber setzte alles daran, ihre Freilassung zu erwirken.
Auch ihr Anwalt war fest entschlossen, ihr verfassungsmäßiges Recht auf Glaubensfreiheit zu verteidigen, da kein Gesetz in China Falun Gong unter Strafe stellt. Seine Bitten um Durchsicht ihrer Fallakte wurden wiederholt von der Staatsanwaltschaft mit verschiedenen Ausreden abgelehnt.
Als Peis Rechtsanwalt am 18. Juli zum ersten Mal die Staatsanwaltschaft besuchte, speiste man ihn damit ab, er solle zwei Wochen warten, bis Fan Wenting, der dem Fall zugeordnete stellvertretende Staatsanwalt, aus dem Urlaub zurückkehrte.
Doch der Anwalt ließ sich nicht abwimmeln und versuchte es schon am nächsten Tag erneut mit der Begründung, dass der Staatsanwalt für eine Akteneinsicht laut Gesetz nicht anwesend sein müsse. Sein Antrag auf Durchsicht der Akte wurde dennoch abgelehnt. Deswegen wandte er sich direkt an die Staatsanwaltschaft von Changchun und reichte eine Beschwerde ein. Die lokale Staatsanwaltschaft wurde dazu aufgefordert, das Geschehene zu untersuchen.
Als der Anwalt darauf zur lokalen Staatsanwaltschaft zurückkehrte, wurde ihm gesagt, er solle warten. Staatsanwalt Fan würde ihn in einer Woche anrufen.
Doch am 26. Juli wartete der Anwalt vergebens auf diesen Anruf. Erneut wandte er sich an die Staatsanwaltschaft Erdao. Dieses Mal wurde ihm gesagt, er müsse eine Genehmigung des örtlichen Büros 610 vorlegen. Diese außerjuristische Behörde wurde mit dem Ziel gegründet, Falun Gong zu vernichten, und sie steht über dem Rechtssystem.
Etwas später erfuhr Peis Familie endlich von einem Insider, dass ihr Fall an das Amtsgericht Erdao weitergeleitet worden war. Die Staatsanwaltschaft hatte inzwischen mit verschiedenen Ausreden Peis Anwalt daran gehindert, Einsicht in die Akte zu nehmen.
Eine weitere Woche vergeht. Es ist der 3. August, als Richter Zhao Jufeng vom Anwalt die Vorlage einer Erlaubnis sehen möchte, um Pei vor dem Justizbüro zu vertreten. Der Anwalt widerspricht, da es sein Recht als Rechtsanwalt ist, Akteneinsicht zu erhalten.
Drei Wochen später scheitert der nächste Versuch des Anwalts, seiner Klientin rechtlichen Beistand zu geben. Es ist der 23. August und der Richter weigert sich, sich mit dem Rechtsanwalt zu treffen. Genauso erfolglos bleibt ein dritter Versuch einen Monat später am 24. Oktober.
Als der Richter schließlich am 8. November mit dem Prozess gegen Pei fortfährt, sind weder der Rechtsanwalt noch Peis Familie im Gerichtssaal. Sie wurden nicht einmal über den Termin informiert.