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Wegen seines Glaubens verurteilt – Treffen mit Rechtsanwälten verweigert

25. November 2017 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in Peking

(Minghui.org) Der Pekinger Bürger Qin Wei wurde wegen seines Glaubens an Falun Gong [1] zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Er wollte den Fall prüfen lassen und reichte einen Antrag bei einem Richter ein. Zudem engagierte seine Familie zwei Anwälte, um ihn vertreten zu lassen. Als die Anwälte ihn im Gefängnis besuchen wollten, wurde ihnen ein Treffen verweigert.

Es war das achte Mal, als Qin am 18. Mai 2016 verhaftet wurde. Der Grund: Er weigert sich, Falun Gong aufzugeben. Zweieinhalb Jahre Freiheitsentzug lautete das Urteil des Gerichts Haidian sechs Monate später am 2. Dezember. Seine Berufung wurde am 11. Juli 2017 vom ersten Zwischengericht in Peking abgelehnt. Derzeit befindet er sich im Gefängnis Qianjin.

Spontaner Besuch durch Qins Familie

Ein Jahr und vier Monate waren seit Qins Verhaftung vergangen, als seine Familie Ende September 2017 im Gefängnis anrief und um eine Besuchserlaubnis bat. Die Strafvollzugsbehörde erklärte ihnen, sie sollten warten, bis sie benachrichtigt würden. Doch die Benachrichtigung blieb aus, sodass die Familie am 11. Oktober aus eigener Initiative ins Gefängnis ging. Dort sagte ihnen ein Wärter, sie sollten Qin nicht in seinem Glauben ermutigen, sonst wären keine Besuche mehr erlaubt. Sie wurden auch zweimal ermahnt, es zu unterlassen, juristische Dokumente einzureichen.

Während ihres Besuchs fragte Qin nach einem Antrag. Seine Familie erzählte ihm, dass Anwälte eingestellt worden seien. Er müsse aber beim Anwalt offiziell die Bearbeitung seines Falls beantragen. Erst dann sei es dem Anwalt erlaubt, ihn zu besuchen. Qin sagte, er arbeite bereits an einer solchen Anfrage.

Nun erfuhr die Familie auch, dass er ihre Briefe nie erhalten hatte und er selbst auch nichts verschicken konnte.

Anwälte werden nicht zu Qin gelassen

Drei Wochen später, es war der 2. November, erhielt die Familie endlich die offizielle Besuchsgenehmigung durch die Pekinger Gefängnisverwaltung. Gemeinsam mit zwei Anwälten machten sie sich auf ins Gefängnis, um Qin zu sehen. Als die Sachbearbeiterin erfuhr, dass es sich um einen Falun-Gong-Fall handelte, forderte sie die Gruppe auf zu warten und begann, mit ihren Vorgesetzten zu telefonieren.

Während die Familie wartete, teilte ihnen die Angestellte mit, das Problem sei, dass Qin sich weigere, Falun Gong zu verleugnen und es nicht aufgeben wolle. Als seine Familie ihn und Falun Gong darauf in Schutz nahm, drohte man ihnen mit dem Verlust ihrer Besuchsprivilegien und Verhaftung.

Gegen Mittag kam der Polizeibeamte Feng und nahm die Besuchsgenehmigung mit. Als er wieder zurück war, fragte er die Familie und die Anwälte, was sie über Falun Gong dächten. Die Familie antwortete, dies sei irrelevant und dass die Falun-Gong-Praktizierenden freundliche und gesunde Menschen seien. Die Anwälte ihrerseits äußerten, sie würden nur ihre Arbeit tun.

Der Polizeibeamte erklärte dann, dass Qin nie einen Antrag gestellt habe, und verweigerte ihnen den Besuch bei Qin. Er weigerte sich auch, anzuerkennen, dass die Familie das Recht habe, einen Anwalt zu engagieren und einen Antrag im Namen von Qin einzureichen.

Beamter Feng weigert sich die Besuchsgenehmigung zurückzugeben

Die Besuchserlaubnis sei ohne zusätzliche Genehmigung durch das Büro 610 ungültig, so der Beamte Feng. (Diese Sicherheitsbehörde ist speziell auf die Unterdrückung von Falun Gong ausgerichtet).

Schließlich weigerte sich Feng, die Genehmigung für den Besuch zurückzugeben. Um dennoch eine Erlaubnis zu erwirken Qin zu besuchen, brachten die Anwälte das Problem vor die Justizbehörde.


[1] Ein vom kommunistischen Regime in China verfolgter spiritueller Kultivierungsweg