(Minghui. org) Frau Sun Yanhuan, eine 58-jährige Lehrerin, musste erleben, wie zahlreiche Beweise erfunden wurden, um eine Anklage gegen sie zu rechtfertigen. Sie hatte eine Strafanzeige gegen den ehemaligen Staatschef Jiang Zemin erstattet und war daraufhin am 24. Dezember 2015 vorübergehend inhaftiert worden. In ihrer Anzeige hatte Sun ihm vorgeworfen, die Verfolgung von Falun Gong angeordnet zu haben, eine spirituelle Praxis, die seit 1999 in China verfolgt wird.
Nachdem sie auf Kaution freigelassen wurde, nahm sie die Polizei am 8. November 2016 erneut fest. Seitdem dauert ihre Haft im Gefängnis in Jiamusi an.
Als am 27. September 2017 die erste Anhörung von Frau Sun stattfand, wurde sie angeklagt, „die Strafverfolgung als Teil einer Kult-Organisation unterwandert zu haben“. Das ist ein üblicher Vorwand des chinesischen kommunistischen Regimes, um Falun-Gong-Praktizierende belangen und verurteilen zu können. Frau Sun selbst plädierte auf nicht schuldig und argumentierte, sie habe nur ihr verfassungsmäßiges Recht auf freie Meinungsäußerung und Glaubensfreiheit ausgeübt.
Nachdem ihr Anwalt sein Plädoyer gehalten hatte, gab der vorsitzende Richter des Landgerichts Dongfeng den Fall wegen unzureichender Beweismittel an die Staatsanwaltschaft zurück. Auf diese Anhörung hatte Frau Sun über 10 Monate in Haft gewartet.
Ähnlich war das Ergebnis der zweiten Anhörung am 16. Oktober 2017, für die die Staatsanwaltschaft zusätzliche Beweise beschafft hatte. Frau Suns Rechtsanwalt beanstandete aber, dass keiner der vorgelegten Beweise gegen sie auf eine Straftat hinweist. Außerdem sei das Beweismaterial illegal beschafft worden.
Die Staatsanwaltschaft konnte auch keinen Zeugen oder Ermittler vorbringen, der zu dem Fall vor Gericht aussagte. Der Rechtsanwalt beantragte die Einstellung des Verfahrens und unverzügliche Freilassung von Frau Sun, worauf der Richter die Verhandlung ohne Urteilspruch vertagte.
Zunächst gelang es dem Rechtsanwalt, den Hauptgrund für die Anklage gegen Frau Sun zu widerlegen. Er erklärte, die Klage gegen Frau Sun verstoße nicht gegen Artikel 300 des Strafgesetzbuches. Dieser Artikel besagt, dass diejenigen, die eine Kult-Organisation zur Unterminierung der Rechtsdurchsetzung nutzen, im größtmöglichen Umfang strafrechtlich verfolgt werden sollten. Ein Gesetz, das Falun Gong als einen Kult bezeichnet, war jedoch nie vom gesetzgebenden Volkskongress erlassen worden.
Zwar hatte Chinas Ex-Staatschef Jiang Zemin im November 1999 den Obersten Volksgerichtshof und das Oberste Volksprokurat damit beauftragt, eine neue gesetzliche Auslegung von Artikel 300 herauszugeben. Doch sie kam nicht zustande. Die Neuauslegung sollte festlegen, dass jeder, der Falun Gong praktiziert oder fördert, so weit wie möglich strafrechtlich verfolgt wird.
17 Jahre später, am 1. Februar 2017, trat schließlich eine neue gesetzliche Regelung in Kraft, erklärte der Anwalt. Doch Falun Gong wurde darin nicht erwähnt. Die Regelung betont lediglich, dass eine Anklage gegen jeden, der einen Kult betreibt, auf einer soliden Rechtsgrundlage beruhen müsse. Da nach wie vor kein Gesetz in China Falun Gong als Kult bezeichnet, fehlte der Anklage gegen Frau Sun die rechtliche Grundlage, so der Anwalt.
Ursprünglich hatte man Frau Sun beschuldigt, einen ehemaligen Staatschef verklagt zu haben. Doch schien dies wenig aussichtsreich, da die Oberste Volksprokuratur 2017 eine Bekanntmachung herausgegeben hatte, die es den Bürgern erlaubte, gegen ehemalige Staatsoberhäupter unter Verwendung von Alias-Namen Beschwerden einzureichen. Nachdem ihr Fall einer anderen Gerichtsbarkeit vorgelegt wurde, hatte sich die Anklage geändert. Nun wurde Frau Sun wegen Unterminierung der Rechtsdurchsetzung durch eine Kult-Organisation angeklagt, was sich aber ebenfalls als erfolglos herausstellte.
Als ebenso fadenscheinig entlarvte der Rechtanwalt Anschuldigungen, wonach Frau Sun sich strafbar machte, weil sie Falun Gong Bücher besaß, las und verbreitete. Dazu zitierten die Staatsanwälte zwei Bekanntmachungen der chinesischen Presse- und Publikationsverwaltung vom Juli 1999, die die Veröffentlichung von Falun-Gong-Büchern verbieten. Doch im Jahr 2011 hatte die Verwaltung das Verbot wieder aufgehoben. Seitdem ist es in China wieder legal, Falun Gong Bücher zu besitzen.
Noch seltsamer war, als plötzlich 500 Exemplare Falun-Gong-Literatur in der Liste der Beweise auftauchten, die Frau Sun nie besessen hatte. Die Staatsanwaltschaft konnte die Bücher nicht einmal vorlegen. Doch es war nicht das Einzige, was sich in Frau Suns Fallakte eingeschlichen hatte. Wie sie berichtete, tauchte in der Akte die Kopie einer gefälschten Aussage auf. Frau Sun kannte den Text. Am 13. Juli war sie genötigt worden ihn zu unterschreiben, wogegen sie sich geweigert hatte. Wochen später fand ihr Rechtsanwalt eine Kopie der gefälschten Aussage in ihrer Akte, als er ihren Fall überprüfte.
Am Ende der zweiten Anhörung erfuhr man aus Sicht von Frau Sun, wie die Polizei bei ihrer Festnahme vorgegangen war. Dabei hatten die Beamten laut ihrer Aussage Beweismittel gegen sie fabriziert und gegen die Gerichtsverfahren verstoßen. So steht in der Anklage, dass sie zu Hause verhaftet worden sei. Laut Aussage von Frau Sun aber hatte die Polizei sie auf der Straße gekidnappt und in der Polizeiwache eingesperrt. Dann sei ihr der Hausschlüssel genommen worden, worauf die Beamten ihr Haus geplündert hätten, um "Beweise" zu sammeln. Sie erfuhr nie, was aus ihrem Haus mitgenommen wurde.
Frau Sun erklärte in ihrer Aussage zuletzt noch, warum ihre Petition am Landgericht im Oktober 2015 nicht rechtswidrig gewesen war. Dennoch wurde dies gegen sie verwendet. Wie Sun berichtet, war sie vor das Oberste Gericht nach Harbin gegangen, um über die illegale Gefangennahme von Falun-Gong-Praktizierenden in einem lokalen Gehirnwäschezentrum zu berichten. Ihrer Aussage nach hatte das Landgericht gegen rechtliche Verfahren verstoßen, indem es gegen die Praktizierenden prozessierte. Sie betonte, dass es ihr verfassungsgemäßes Recht sei, Rechtsbehelfe gegen Rechtsverletzungen einzulegen.
Am Ende der zweiten Anhörung beantragte der Rechtsanwalt von Frau Sun die Einstellung des Verfahrens und ihre unverzügliche Freilassung. Der Richter aber vertagte die Verhandlung. Ein Urteil wurde nicht gefällt.