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Anwalt reicht Berufungsklage für Frau aus Qingdao ein, die zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt wurde

9. Dezember 2017 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der Provinz Guangdong, China

(Minghui.org) Die 68-jährige Xu Shimei aus dem Bezirk Huangdao der Stadt Qingdao ist kürzlich zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden, weil sie Material über Falun Gong verteilt hatte. Sie hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Ihr Anwalt hat die Berufungsklage bereits bei Richter Huang Huifang eingereicht.

Verhaftet und inhaftiert

Xu Shimei verteilte am 29. März 2016 auf dem Markt in Dacunzhen Informationen über Falun Gong, als Ding Shijiang, der stellvertretende Direktor der Zentrale in Dacunzhen, sie sah. Ding tat so, als wolle er einen Flyer haben und fragte sie, wo sie diese vorher ausgegeben hätte. Dann rief er die Polizei.

Beamte der Polizeiwache Dacun trafen ein und nahmen sie fest. Ihre Tochter ging zur Polizeistation, durfte ihre Mutter aber nicht sehen.

Der Leiter der Polizeistation und zwei weitere Beamte forderten von Xus Familie 1.000 Yuan [1] für ihre ärztliche Untersuchung, bevor man sie am 30. März ins Krankenhaus bringen würde. Nach der Untersuchung wurde Xu jedoch in das Untersuchungsgefängnis Mopudong überführt.

Xu wurde am 13. April 2016 gegen Kaution freigelassen.

Von der Staatsanwaltschaft betrogen

Die Polizeidienststelle übermittelte Xus Fall im Juni 2017 an die Bezirksstaatsanwaltschaft Huangdao.

Xu beauftragte einen Anwalt zu ihrer Verteidigung. Der studierte ihren Fall eingehend und kam zu dem Schluss, dass ihr Besitz von Falun-Gong-Materialien kein Verbrechen darstellt.

Mitte Juni wurde Xu aufgefordert, sich an die Staatsanwaltschaft zu wenden, um ihre Freilassung gegen Kaution zu annullieren. Als sie und ihr Mann ankamen, weigerten sich die Beamten, ihren Mann in die Nähe des Dokuments zu lassen oder Xu zu erlauben, es zu lesen. Sie lasen den Teil vor, der besagte, dass die Polizei die Flugblätter, die sie beschlagnahmt hatten, als Beweismittel benutzt hatte.

Da Xu Analphabetin ist, halfen sie ihr, das Dokument zu unterschreiben und baten sie dann um ihren Daumenabdruck. Xu war nicht bewusst, dass sie bereits angeklagt war und die Anklage unterschrieben hatte. Später erfuhr sie davon, als man ihr sagte, sie solle die Anklage am 6. Juli abholen.

Richter: „Es gibt keinen anderen Weg“

Der Staatsanwalt und die Polizeistation arbeiteten zusammen, um Xus Fall dem Gericht vorzulegen. Als ihr Anwalt sagte, dass der Besitz von Informationsmaterial kein Verbrechen darstelle, antwortete der Richter: „Es gibt keinen anderen Weg. Die Staatsanwaltschaft hat den Fall bereits bearbeitet.“

Während ihres Prozesses am Morgen des 19. Oktober wiederholte sie, dass es nicht falsch sei, Falun Gong zu praktizieren und die Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht zu befolgen. Ihr Anwalt plädierte für sie auf nicht schuldig.

Der Staatsanwalt präsentierte die beschlagnahmten Materialien als Beweismittel.

Der Prozess dauerte fast zwei Stunden, schließlich gab der Richter die Vertagung bekannt, ohne ein Urteil zu verkünden.

Xu wurde dann am 7. November zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 2.000 Yuan [1] verurteilt. Sie äußerte den Wunsch, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Am selben Nachmittag wurde Xu zur Untersuchung ins Krankenhaus gebracht. Danach wurde sie in das Untersuchungsgefängnis Mopudong eingeliefert.

Ihr Anwalt besuchte sie in der Haftanstalt und reichte ihre Berufungsklage beim Richter ein.

Verantwortlich für die Verfolgung von Xu Shimei:

Wang Guangjin, Leiter des Bezirksgerichts Huangdao: +86-532-8698989817, +86-138-08978908Ding Peizeng, stellvertretender Leiter des Bezirksgerichts Huangdao: 86-532-6988368, +86-139-53269267Huang Huifang, Vorsitzender Richter: +86-185-63901257Sun Chunfang, Staatsanwalt: +86-532-83012887, +86-532-83012338.


[1] 1000 Yuan sind umgerechnet ca. 130 Euro. Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300 Euro.