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Stadt Harbin: Zu 15 Jahren verurteilt wegen Kauf von Ornamenten mit der Botschaft „Wahrhaftigkeit – Güte – Nachsicht“

14. Februar 2017 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der Provinz Heilongjiang in China

(Minghui.org) Cui Fenglan, eine Falun Gong-Praktizierende aus der Stadt Harbin, wurde am 26. Dezember 2016 rechtswidrig zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt.

Sie war am 6. Mai 2016 von Beamten der Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Xiangfang verhaftet worden, weil sie Ornamente mit der Aufschrift „Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht“ (die Prinzipien von Falun Gong) gekauft hatte.

Das Bezirksgericht Xiangfang hielt eine geheime Verhandlung am 18. November 2016, ohne die Familie oder den Rechtsanwalt darüber zu benachrichtigen. Cui musste sich selbst verteidigen und plädierte auf nicht schuldig.

Sie beantragte, dass das Gericht eine Untersuchung über die Polizisten einleiten solle, die ihr Bargeld und ihre Sparbücher mit 130.000 Yuan beschlagnahmt hatten, als sie ihre Wohnung durchsuchten. Der Richter jedoch ignorierte ihren Antrag.

Ihr Rechtsanwalt musste ihre Berufungsklage beim Richter am Bezirksgericht Xiangfang am 6. Januar 2017 persönlich abgeben.

Frau Cui war seit ihrer Verhaftung im Mai 2016 im Untersuchungsgefängnis Harbin Nr. 2 inhaftiert gewesen. Ein Gerichtsangestellter versuchte seit der Beendigung des Prozesses immer wieder, sie dazu zu bringen, das Urteil zu unterzeichnen. Cui sagte zu ihm: „Ich werde es nicht unterschreiben. Ich bin unschuldig!“

Cui Fenglan

Geschichte der Verfolgung

Cui Fenglan praktiziert seit 20 Jahren Falun Gong. Nachdem die Verfolgung im Juli 1999 begonnen hatte, wurde sie in Zwangsarbeitslagern und Gehirnwäsche-Einrichtungen festgehalten, gefoltert und inhaftiert. Sie verlor auch ihren Job, ihre Familie wurde auseinandergerissen.

Zuvor hatte sie als Bibliothekarin an der Schule der Bewaffneten Polizei Harbin gearbeitet. Im April 2000 wurde sie von Beamten an ihrer Schule für mehr als 20 Tage in einem Büro bei der Arbeit eingesperrt. Die Verwaltung rief dann ihre Familie und ihre Freunde an und drängte sie mitzuhelfen, Cui davon zu überzeugen, Falun Gong aufzugeben. Als Cui sich immer wieder weigerte, kündigte die Schule ihr am 18. Mai 2000 das Arbeitsverhältnis.

Sie wurde erstmals im Juni 2001 verhaftet, als sie nach Peking ging, um sich für das Recht einzusetzen, Falun Gong zu praktizieren.

Im Untersuchungsgefängnis Harbin Nr. 2 hielt man sie für mehr als 20 Tage fest. Dort durfte sie nicht schlafen und nicht die Toilette benutzen, wenn sie nicht die Regeln des Untersuchungsgefängnisses aufsagte. Sie musste auch als Foltermaßnahme für lange Zeiträume stehen oder hocken.

Im Juli 2001 verhafteten Beamte der Songhuajiang Polizeistation sie erneut, weil sie mit anderen über Falun Gong sprach. Sie wurde dann wieder in das Untersuchungsgefängnis Harbin Nr. 2 gebracht.

Dieses Mal trat sie für mehr als 20 Tage in einen Hungerstreik, um gegen die rechtswidrige Haft zu protestieren. Sie wurde kurzerhand einer Zwangsernährung unterzogen.

Später erging das Urteil gegen sie: ein Jahr Zwangsarbeit. Am 14. August 2001 kam sie in das Zwangsarbeitslager Wanjia. Das Arbeitslager ist dafür bekannt, verschiedene Foltermethoden einzusetzen, um Falun Gong Praktizierende zu zwingen, ihren Glauben aufzugeben.

Die Insassen klebten am 21. August 2001 Cuis Mund zu und schlugen sie, weil sie sich weigerte, die Vorschriften des Zwangsarbeitslagers aufzusagen. Außerdem schlug ihr Wärter Wang Min mit einer Bank ins Gesicht, was einen Schnitt von 1,5 cm Länge im linken Mundwinkel verursachte.

Ihr wurde nach dem Angriff schwindelig, ihr Sehvermögen war verschwommen und sie hatte mehrere große Beulen am Kopf. Der Schnitt am Mund blutete weiter, so dass sie nicht essen oder trinken konnte. Noch heute ist die Narbe, wo der Schnitt war, zu sehen.

Folternachstellung: Mit einem Hocker auf den Kopf schlagen

Gezwungen, das Zuhause zu verlassen

Nachdem Cui freigelassen worden war, weigerte sich die örtliche Polizei, ihr ihren Einwohnerausweis zurückzugeben. Ohne diesen Ausweis war es für sie schwieriger, Arbeit zu finden oder öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Sogar die Mietwohnungen, in denen sie vorübergehend blieb, wurden oft von der Polizei durchsucht.

Da verließ Cui ihr Zuhause, um weiteren Schikanen und Verhaftungen zu entgehen. 

Als Cui nicht zu Hause war, plünderte die Polizei im Mai 2007 ihre vorübergehende Wohnstätte und beschlagnahmte alle ihre Falun Gong-Bücher und andere persönliche Gegenstände.