(Minghui.org) Am Tag ihres Prozesses am 06. Januar diesen Jahres sitzt Wang im Rollstuhl, ist nicht bei klarem Bewusstsein und zeigt Symptome von Hypertonie. Sie kann wegen Ohrenklingeln nichts hören und hat Schwierigkeiten beim Sprechen – man hatte sie direkt von der Intensivstation ins Gericht geschleppt.
Die 63-jährige Wang Jing aus der Stadt Qitaihe, Heilongjiang war überzeugt von der Lehre von Falun Gong und wollte ihren Glauben nicht aufgeben. Das war Grund genug für die chinesischen Behörden, sie acht Monate zuvor ins Gefängnis zu sperren und sie dort unerbittlich zu foltern. Es war der 8. Mai 2016, als sie verhaftet und dann in ein Untersuchungsgefängnis gebracht wurde, wo man zwangsernährte und seelisch quälte, sodass sich ihre Gesundheit drastisch verschlechterte.
Während der Haft verschlechterte sich Wangs körperlicher Zustand, sodass man sie auf die Intensivstation verlegen musste. Trotz ihres prekären Gesundheitszustandes beschloss das örtliche Gericht, sie rechtswidrig anzuklagen, eine Sektenorganisation verbreitet zu haben.
Ihre Familie und ihre Anwälte, die sich um Wangs Gesundheit sorgten, forderten, sie nicht vor Gericht zu stellen. Ihre Anstrengungen führten dazu, dass das örtliche Gericht die für den 1. Dezember 2016 angesetzte Verhandlung auf den 6. Januar 2017 verlegte.
Das Gericht weigerte sich, dem Antrag der Anwälte auf Haftaussetzung zur medizinischen Behandlung stattzugeben und erlaubte auch keine Überprüfung der Fallakten ihrer Mandantin. Die Behörde des Untersuchungsgefängnisses verhinderte außerdem, dass die Rechtsanwälte den Fall mit ihrer Mandantin erörtern konnten. Das Gericht verlegte trotz Protest von Wangs Anwalt und ihrer Familie den Prozess in das Untersuchungsgefängnis.
Zwei Tage vor ihrer Verhandlung, es war der 4. Januar, sprach der stellvertretende Leiter des Untersuchungsgefängnisses Wangs Sohn an. Er behauptete, dass das Gericht Wang lediglich eine Bewährungsstrafe verhängen würde, wenn sie und ihre Anwälte den Gerichtsbeamten während des Prozesses nicht widersprechen würden. Sollten sie jedoch nicht in dieses Angebot einwilligen, würde Wang eine dreijährige Haftstrafe auferlegt bekommen. Ihr Sohn lehnte das Angebot ab.
Der stellvertretende Leiter setzte seinen Druck auf den Sohn fort und forderte, dass er seiner Mutter raten solle, ihre Schuld zuzugeben. Wieder behauptete er, dass sie sofort nach der Verhandlung freigelassen würde. Wangs Sohn weigerte sich erneut, darauf einzugehen.
Wang war nicht bei einem Vorverhandlungsgespräch zugegen, weil sie zu diesem Zeitpunkt auf der Intensivstation im Krankenhaus lag. Daher war sie nicht in der Lage, die vom Staatsanwalt vorgebrachten Beweise zu überprüfen und zu hinterfragen.
Ihr Anwalt verlangte, Wang zu sehen. Der Vorsitzende Richter verweigerte es ihm, es sei denn, die übergeordneten Einrichtungen würden einen Besuch genehmigen. Im Krankenhaus wurde dem Anwalt gesagt, dass er Genehmigungen von sieben Regierungsbehörden benötigen würde, bevor er sie sehen könne.
Als der Anwalt sich schließlich mit Wang traf, sah er, dass sie an ihr Bett gefesselt und abgemagert war. Sie konnte kaum sprechen und schien Atemprobleme zu haben. Ihr war nicht mitgeteilt worden, dass eine Verhandlung für den 6. Januar angesetzt war.
Wegen ihres ernsten gesundheitlichen Zustandes erklärte ihr Anwalt dem Gericht gegenüber, dass seine Mandantin außerstande sei, vor Gericht zu erscheinen. Das Gericht weigerte sich, dies zu bestätigen, stimmte dann aber zu, ihren Zustand am Prozesstag zu überprüfen.
Als sich die Familie bemühte, Wang zu treffen, forderte ein Wärter die Genehmigung der Gefängnisbehörde, um den Besuch zuzulassen. Er behauptete, Wang sei ganz gesund. Er drohte, die Angehörigen zu verhaften, wenn sie ohne ordnungsgemäße Genehmigung ins Gefängniskrankenhaus kommen würden.
Der Familie wurde mitgeteilt, dass nur zwei Familienmitglieder an der Verhandlung teilnehmen dürften, die im Untersuchungsgefängnis stattfinden sollte.
Am Verhandlungstag kamen Wangs Familie und die Anwälte frühzeitig in das Untersuchungsgefängnis. Zunächst wurden sie von zwei Wärtern überwacht, die dann durch zwei bewaffnete Polizisten abgelöst wurden.
Die Anwälte weigerten sich, eine Sicherheitskontrolle durchführen zu lassen, bevor sie in das Untersuchungsgefängnis eintraten. Sie sagten, ein Anwalt habe dieselben Rechte wie Staatsanwälte, die von der Kontrolle ausgeschlossen seien. Am Ende mussten die beiden Staatsanwälte auch einen Sicherheitscheck durchlaufen.
Während des Prozesses war es der Familie verboten, hinter Wang zu sitzen.
Wang war mit einem rosa Schlafanzug bekleidet. Sie war abgemagert, hatte Atembeschwerden und war nicht bei vollem Bewusstsein. Das Gericht hatte sie für den Prozess aus der Intensivstation herausholen lassen, wo es keine professionelle medizinische Überwachung ihres Gesundheitszustandes gab.
Als der Anwalt der Vorsitzenden Richterin Zhou Ludi sagte, dass Wang für die Verhandlung untauglich sei, antwortete Zhou, dass es hierüber keine Diskussionen gebe. Zhou fragte dann Wang, ob sie die Gerichtsverhandlung durchstehen könne. Wang antwortete mit schwacher Stimme, die sie nicht hören könne, weil sie Ohrenklingeln habe.
Staatsanwalt Li Dayu befahl den Fortgang des Prozesses. Die Vorsitzende Richterin forderte Wang auf, die Verbrechen, derer sie angeklagt sei, zuzugeben. Das tat Wang nicht. Sobald Wang einen Einwand gegen eine Anschuldigung vorbrachte, unterbrachen die Richterin oder der Staatsanwalt sie. Sie versuchten, sie zu verwirren und verlangten ständig, dass sie sich kurz fasse.
Ihr Anwalt protestierte gegen die Beweise, die man vorlegte. Er sagte, dass die angeblichen Beweise nicht belegen würden, dass Wang die Werkzeuge zur Herstellung von Informationsmaterialien über Falun Gong in ihrem Besitz habe und dass sie tatsächlich Falun Gong beworben habe. Schließlich wurde die eidesstattliche Aussage des Staatsanwalts nicht unterzeichnet.
In seinem Schlussantrag stellte der Anwalt fest, dass es kein Gesetz in China gebe, dass Falun Gong als Sektenorganisation zu bezeichnen sei.
Als die Verhandlung zu Ende war, weigerte sich Wang, die Transkripte zu unterzeichnen. Sie wurde dann zurück ins Krankenhaus gebracht, ohne dass sie mit ihrem Anwalt oder ihrem Sohn gesprochen hatte.