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Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein – ein Falun Gong-Praktizierender aus Hebei kommt frei

13. März 2017 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der Provinz Hebei, China

(Minghui.org) Ein Einwohner der Stadt Wu'an, Provinz Hebei wurde am 8. Januar 2017 freigelassen, nachdem die hiesige Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hatte.

Am 13. August 2016 wurde Bai Jingjie verhaftet, weil er mit Farbspray Botschaften in der Öffentlichkeit verbreitet hatte. Diese Botschaften lauteten „Falun Dafa ist gut“ und „Wahrhaftigkeit, Gutherzigkeit und Nachsicht sind gut“. Die hiesige Staatsanwaltschaft erließ bald darauf einen offiziellen Haftbefehl.

Daraufhin riefen Unterstützer die Polizei an, die Staatsanwaltschaft sowie andere zuständige Abteilungen und erinnerten die Mitarbeiter an die Rechtswidrigkeit der Verfolgung von Falun Gong durch das kommunistische Regime Chinas. Falun Gong (auch als Falun Dafa bekannt) ist eine spirituelle Meditationsschule, die auf den Grundsätzen Wahrhaftigkeit, Gutherzigkeit und Nachsicht beruht.

Letztlich beschloss die Staatsanwaltschaft am 8. Januar 2017, das Verfahren einzustellen. Bai war der zweite Falun Gong-Praktizierende in der Region, der freigelassen wurde, nachdem er wegen seines Glaubens an Falun Gong inhaftiert worden war. Im Februar 2013 wurde schon einmal ein Praktizierender namens Wang Hongliang freigelassen, nachdem das Verfahren eingestellt worden war.