(Minghui.org) Ein Prozessgericht in der Stadt Shijiazhuang, Provinz Hebei, beschäftigte sich recht schleppend mit der Wiederaufnahme eines Verfahrens gegen einen Ortsansässigen, den es zu Gefängnis verurteilt hatte.
Am 15. November 2013 wurde Li Yuxin verhaftet, weil er sich weigerte, Falun Gong aufzugeben. Falun Gong ist ein Kultivierungsweg, der vom kommunistischen Regime in China verfolgt wird. Das örtliche Bezirksgericht Chang‘an verurteilte ihn am 28. August 2014 zu fünf Jahren Gefängnis.
Li reichte Berufung ein, weil Falun Gong nach dem chinesischen Gesetz nicht strafbar ist. Das mittlere Gericht Shijiangzhuang entschied am 14. August 2015, das Urteil der ersten Instanz mangels Beweisen aufzuheben. Es ordnete eine Wiederaufnahme des Verfahrens an.
Die erste Instanz brauchte über ein Jahr, um das Verfahren im Dezember 2016 wieder aufzunehmen. Bis dahin ruhte der Fall.
Lis Anwalt warf dem Gericht vor, die Wiederaufnahme absichtlich verzögert zu haben. Seiner Ansicht nach hätte sein Mandant gar nicht erst für die Ausübung seines verfassungsmäßigen Rechtes auf Glaubensfreiheit strafrechtlich verfolgt werden dürfen.
Li befindet sich seit seiner Verhaftung im zweiten Untersuchungsgefängnis Shijiazhuang, wo er noch immer festgehalten wird.
Chef eines Autopflegeservice verklagt Staatsanwaltschaft wegen Pflichtversäumnishttp://de.minghui.org/html/articles/2014/10/25/111457.html
Seven Shijiazhuang City Practitioners Facing Prosecution on Trumped up Charges (auf Englisch)http://en.minghui.org/html/articles/2014/3/10/145774.html