(Minghui.org) Die Falun Gong-Praktizierende Li Hongyu reichte am 22. Februar 2017 Berufung gegen ihre Verurteilung ein. In China gibt es kein Gesetz, das Falun Gong für illegal erklärt, daher ist Li entschlossen, ihr Verfassungsrecht auf Glaubensfreiheit aufrechtzuerhalten.
Am 6. März ging Lis Anwalt zum Ersten Mittleren Gericht der Stadt Tianjin. Dort bemerkte er, dass das Gericht Lis Berufungsantrag nicht an das höhere Gericht weitergeleitet hatte, obwohl die Papiere bereits 12 Tage zuvor eingereicht worden waren.
Li war am 24. September 2016 rechtswidrig verhaftet worden, weil sie sich geweigert hatte, die Verteilung von Informationsmaterialien über Falun Gong einzustellen. Falun Gong ist eine spirituelle Praktik, die vom chinesischen kommunistischen Regime verfolgt wird.
Beamte der Polizeistation Meichang im Bezirk Wuqing brachten Li an diesem Abend in die Haftanstalt in Wuqing.
Am 29. November 2016 wurde Li heimlich im Bezirksgericht Wuqing der Prozess gemacht – ohne ihre Familie oder ihren Anwalt. Sie verteidigte sich selbst und betonte, dass sie kein Gesetz gebrochen habe.
Der Staatsanwalt versäumte es, Beweise dafür vorzulegen, dass sie ein Risiko für irgendjemanden oder für die Gesellschaft darstellen würde oder dass sie tatsächlich irgendein Gesetz gebrochen hätte. Daraufhin beendete der Richter den Prozess eilig.
Am 21. Februar 2017 wurde Li dann zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.