(Minghui.org) Zweimal gab die Staatsanwaltschaft die Strafakten einer jungen Frau und ihrer Mutter wegen unzureichender Beweise an die Polizei zurück. Nun sind beide freigelassen worden.
Jing Huan wurde am 1. Juni 2016 verhaftet, als sie Informationen über Falun Gong in der Öffentlichkeit verteilte. Ihre Mutter (Zhou Xiaoli) und ihr Onkel (Zhou Faming) praktizieren ebenfalls Falun Gong. Sie wollten in ihrer Wohnung nach ihr sehen und trafen dort Polizisten an, die gerade die ganze Wohnung durchstöberten. Die Polizisten nahmen die beiden fest.
Am nächsten Tag brachte man Jing und ihre Mutter in die Haftanstalt Mianyang und ihren Onkel in die Haftanstalt Santai. Jings Ehemann musste seine Arbeit kündigen, damit er sich um ihr 1-jähriges Kind kümmern konnte.
Der Onkel Zhou Faming ist als Hochschullehrer tätig. Am 6. Juli 2016 kam er gegen Kaution frei. Vor dieser Verhaftung war er bereits zweimal wegen seines Glaubens an Falun Gong eingesperrt gewesen. Insgesamt verbrachte er zehn Jahre im Gefängnis. Seine Schwester war bereits einmal für anderthalb Jahre in einem Zwangsarbeitslager inhaftiert gewesen.
Nach seiner Freilassung arbeitete Zhou Faming mit anderen örtlichen Praktizierenden zusammen, um die Freilassung seiner Schwester und Nichte zu erwirken. Sie tätigten Anrufe und schrieben Briefe an die zuständigen Behörden. Darin erinnerten sie die Verantwortlichen daran, dass kein Gesetz in China das Praktizieren von Falun Gong als Verbrechen bezeichnet.
Auch die Ehemänner von Mutter und Tochter wendeten sich an die Polizeidienststellen und forderten die Freilassung der beiden Frauen. In der Zwischenzeit engagierten sie einen Zivilrechtsanwalt, der die Unschuld der beiden Frauen verteidigen sollte.
Ende September gab die Staatsanwaltschaft die Strafakte an die Polizei zurück, nachdem sie die Argumente des Rechtsanwaltes gehört hatte. Doch die Polizei reichte den Fall nach zwei Monaten erneut ein.
Zhou Faming und die lokalen Praktizierenden setzten ihre Gespräche mit den Beamten der Staatsanwaltschaft fort und drängten sie, Zhou Xialoi und Jing freizulassen.
Schließlich gab die Staatsanwaltschaft die Fallakten im Januar 2017 ein zweites Mal zurück. Dieses Mal zog die Polizei die Anklage zurück und ließ Mutter und Tochter am 25. Februar 2017 frei.