(Minghui.org) Ein chinesischer Richter hat einer Falun Gong-Praktizierenden in einer Verhandlung zugesagt, eine zweite Anhörung anzusetzen, als ihr Anwalt wegen des Fehlens eines Hauptzeugen der Anklage Einspruch erhob. Später verurteilte der Richter sie dennoch ohne weitere Anhörung.
Zhang Xiaofen wurde am 23. Dezember 2016 wegen „Verwendung einer Sekte, um den Gesetzesvollzug zu unterminieren“ vor Gericht gestellt. Das kommunistische Regime in China verwendet diese Formulierung standardmäßig, um Falun Gong-Praktizierende anklagen und inhaftieren zu können.
Die Einwohnerin aus dem Kreis Laiyuan wurde am 29. März 2017 zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt, als sie darauf wartete, einen neuen Gerichtstermin zu erhalten. Drei Tage später wiesen sie sie in das Frauengefängnis Shijiazhuang ein.
Zhangs Anwalt wies bei der Anhörung im Dezember darauf hin, dass Falun Gong gegen kein Gesetz in China verstoße. Seine Mandantin hätte wegen der Ausübung ihres verfassungsmäßigen Rechts auf Glaubens- und Pressefreiheit gar nicht verfolgt werden dürfen.
Der Staatsanwalt wusste nichts zu erwidern, als der Anwalt ihn aufforderte, das Gesetz zu nennen, das Zhang gebrochen haben soll.
Zhang war am 5. August 2016 um 5 Uhr zusammen mit ihren drei Übernachtungsgästen, die auch Falun Gong praktizieren, zu Hause festgenommen worden. Die Anklage lautete, dass ihre private Zusammenkunft mit anderen Praktizierenden „die öffentliche Ordnung gestört“ habe.
Ihr Anwalt brachte vor, dass solche privaten Treffen gesetzlich geschützt seien und dass das Herausgreifen des Treffens der Falun Gong-Praktizierenden eine rechtswidrige Diskriminierung ihres Glaubens darstelle.
Die Anklageseite gab einen Drucker und andere Gegenstände als Beweismittel an, die aus ihrer Wohnung beschlagnahmt worden waren. Der Anwalt sagte aus, dass die Polizei keinen Drucker in Zhangs Wohnung gefunden habe. Er bestätigte, dass seine Mandantin Materialien über Falun Gong besäße, die aber ihr rechtmäßiger Besitz seien und niemandem schaden, geschweige denn den Gesetzesvollzug unterminieren würden.
Der Staatsanwalt nannte einen Hauptzeugen: Li Zixian, den Parteisekretär des Kreises Laiyuan. Dieser habe angeblich gesehen, dass Zhang und eine andere Praktizierende bei einer Touristenattraktion mit den Menschen über Falun Gong gesprochen hätten. Li habe dann für die Verhaftung der anderen Praktizierenden gesorgt, die mit ihm gesprochen hätte.
Doch Li Zixian war zum Kreuzverhör vor Gericht nicht anwesend.
Zhang war zur Polizeistation gegangen, um sich über die verhaftete Mitpraktizierende zu erkundigen. Polizist Zhang Fang hatte sich geweigert, ihr zuzuhören, als sie ihm erklären wollte, warum die Verfolgung von Falun Gong falsch sei. Tage später wurde Zhang zu Hause verhaftet. Ihr Anwalt sagte aus, dass die Verhaftung eine Vergeltungsmaßnahme der Polizei gegen seine Mandantin gewesen sei.
Wie Sekretär Li war auch der Polizist Zhang als Zeuge aufgeführt. Aber auch er erschien nicht vor Gericht.
Auf Antrag des Anwalts sagte der Richter, dass er Li Zixian für die nächste Anhörung als Zeugen vorladen werde. Es gab jedoch keine zweite Anhörung.
Etwa drei Monate später wurde Zhang zu Gefängnis verurteilt.
Li Zixian, Parteisekretär des Kreises Laiyuan: +86-13623226868Chen Hongli, vorsitzender Richter am Gericht Laiyuan: +86-13703222148Tian Bo, Staatsanwalt: +86-13703227938