(Minghui.org) Die Kommunistische Partei Chinas verfolgt Falun Gong nun schon seit 18 Jahren. Die Praktizierenden werden rechtswidrig festgenommen und zu Haftstrafen verurteilt. Gegen diese Urteile wollen viele Praktizierende und ihre Familien Berufung einlegen, werden jedoch mit verschiedenen Tricks daran gehindert, wie die Beispiele des Gefängnissystems in Peking zeigen.
Besuche von Anwälten behindert
Wang Shuxiang
Wang Shuxiangs Frau engagierte zwei Anwälte für die Verteidigung ihres Mannes. Die Gefängnisleitung lehnte den Antrag der Anwälte ab, Wang am 9. Februar 2017 besuchen zu dürfen. Die Begründung lautete: Dazu sei eine Bestätigung von der Anti-Kult-Abteilung der Gefängnismanagementbehörde in Peking erforderlich. Eine Scheinbegründung.
Denn als die Anwälte dieses Dokument am 13. März 2017 ablieferten, durften sie trotzdem ihren Klienten nicht treffen. Dieses Mal lautete die Begründung, dass die Anwälte Wang nicht treffen und nicht verteidigen könnten, weil er sie nicht dazu autorisiert habe, Berufung einzulegen.
Wangs Frau hatte die Anwälte engagiert. Wang konnte die Anwälte nicht autorisieren, ohne sie vorher zu treffen.
Chen Junjie
Wangs Anwälte versuchten auch, die Praktizierende Chen Junjie zu treffen. Doch die Gefängnisleitung lehnte jeden Besuch ab und verlangte erneut eine Bestätigung von der Anti-Kult-Abteilung der Gefängnismanagementbehörde in Peking.
Zhang Hongru
Die Mutter des Praktizierenden Zhang Hongru engagierte zwei Anwälte für ihren Sohn. Als sie ihn besuchen wollten, forderte das Gefängnis eine Bewilligung von der Nebenstelle in Qinghe der Gefängnismanagementbehörde in Peking.
Dieses Mal verlangte die Behörde eine Autorisierung des Praktizierenden für die Verteidigung durch die Anwälte. Die Anwälte wiesen darauf hin, dass diese Forderung rechtswidrig sei. Die Mitarbeiter stimmten zu, innerhalb von 24 Stunden eine Antwort zu geben. Dennoch benötigten die Anwälte ganze drei Tage, um die Mitarbeiter dann überhaupt ans Telefon zu bekommen. Ohne Erfolg, denn dieses Mal verwiesen die Mitarbeiter sie an die Behörde für Bestätigungen von Dokumenten.
Als Wang Shuxiangs Frau ihn am 11. Februar 2017 besuchte, verlangte die Gefängnisleitung von ihr, während ihres Besuches die Berufung nicht zu erwähnen.
Bei ihrem Besuch am 11. April 2017 wurden Wangs Frau und sein Sohn erneut bedroht. „Ich kenne Ihre Situation. Ich weise Sie offiziell darauf hin, nichts zu sagen, das seine Gedanken beeinflussen könnte“, hieß es.
Die Wärter drohten auch, jeglichen Besuch zu verbieten, da Wangs Frau sich bei der Regierung zuvor beschwert hatte. Als seine Frau mehrmals einen Besuch forderte, zwangen die Wärter sie zu versprechen, nichts über Falun Gong zu sagen. Erst dann sicherten sie ihr die Besuchserlaubnis zu.
Gefängnisbeamte erpressten von Wang eine Erklärung, dass er sich nicht mit einem Anwalt treffen werde. Als er seine Frau am 11. April 2017 traf, äußerte er jedoch den Wunsch nach einem Anwalt.
Zhang Hongru erklärte seiner Schwester bei ihrem Besuch am 13. April 2017, dass er Angst habe, gefoltert zu werden, sobald er in die Berufung ginge.
Wangs Frau nahm die Bevollmächtigung für den Anwalt mit, damit ihr Mann sie unterschrieb. Doch ein Gefängnisbeamter behauptete, dass Wang nur einen Zivilprozess wegen dem Verlust seiner Rente anstreben könne, jedoch nichts im Zusammenhang mit seiner Strafsache.
Wangs Frau erwiderte, dass sie die Strafsache einreichen wollen, da sie diese bereits gewonnen hätten. Doch der Wärter weigerte sich, die Bevollmächtigung für den Anwalt an Wang weiterzugeben.
Als sich Zhang Hongrus Schwester mit ihm am 13. April 2017 traf, behauptete der Wärter, dass die Bevollmächtigung nutzlos sei. Er weigerte sich, sie an Zhang weiterzugeben.