(Minghui.org) Zwei Anwohnerinnen der Stadt Bazhong wurden am 15. Mai 2017 vor Gericht gestellt. Die Anklage lautete: „Verwendung einer Sekte, um den Gesetzesvollzugs zu unterminieren“ (nach § 300 des chinesischen StGB). Diesen Paragraphen benutzt das kommunistische Regime Chinas regelmäßig, um Falun Gong-Praktizierende zu verleumden und ins Gefängnis zu bringen.
He Dongmei und Luo Jun wurden am 24. Juni 2016 verhaftet und am 28. April 2017 zum ersten Mal vor Gericht gestellt. Da sich der Richter bei der Verhandlung pateiisch zeigte und auf Seiten des Staatsanwalts war, verlangten die Rechtsanwälte einen anderen Richter. Bei der zweiten Anhörung im Mai führte dann Richter Pu Shengyuan den Vorsitz.
Zur Verteidigung von He sagte ihr Ehemann aus und plädierte auf nicht schuldig; zur Verteidigung von Luo führten die beide Rechtsanwälte Argumente an und plädierten ebenfalls auf nicht schuldig.
Hes Ehemann argumentierte, dass kein chinesisches Gesetz Falun Gong als Verbrechen darstelle oder es als „Sekte“ bezeichne. Seine Frau habe jedes Recht, ihr verfassungsmäßiges Recht auf Religionsfreiheit auszuüben. Er betonte auch, dass die beschlagnahmten Materialien zu Falun Gong der rechtmäßige Besitz seiner Frau seien. Sie würden der Gesellschaft keinerlei Schaden zufügen und schon gar nicht die Staatsgewalt unterminieren.
Luos beide Rechtsanwälte, Tang Tianhao und Liang Xiaojun, hoben ebenfalls die Rechtsmäßigkeit von Falun Gong hervor, einer spirituellen Disziplin basierend auf dem Grundsatz Wahrhaftigkeit-Güte-Nachsicht. Sie argumentierten, ihre Klientin sollte nicht wegen des Praktizierens von Falun Gong angeklagt werden, und verlangten ihren Freispruch.
Auch He und Luo kamen zu Wort. Sie berichteten, wie Falun Gong ihnen Gesundheit gebracht und ihren Charakter verbessert habe.
Danach vertagte Richter Pu die Verhandlung, ohne ein Urteil zu verkünden.
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