(Minghui.org) Das Büro 610, die Staatssicherheitsabteilung, die Staatsanwaltschaft und das Gericht im Bezirk Linmu in der Provinz Shandong sind gemeinsam für die Verurteilung von zwei Falun-Gong-Praktzierenden verantwortlich. Die Praktizierenden wurden jeweils zu dreieinhalb Jahren Gefängnis und zu 20.000 Yuan (ca. 2.600 EUR) [1] verurteilt.
Wang Songyan und Chen Suxia hängten im Bezirk Linmu Plakate auf, die dazu aufriefen, Chinas Ex-Staatschef Jiang Zemin anzuzeigen. Li Fangchun, Agent des Büros 610, und Agenten von der Staatssicherheitsabteilung nahmen die beiden fest und brachten sie ins Untersuchungsgefängnis im Bezirk Linmu.
Li vom Büro 610 erklärte Chens Familie, dass Chen wahrscheinlich zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werde, weil ihre Eltern einen Anwalt engagiert hätten. Daraufhin kam es zu einem Konflikt zwischen Chens Eltern und den Schwiegereltern, die Folge war die Entlassung des Anwalts, der Chen bis dahin nur einmal getroffen hatte.
Li sagte auch, dass die beiden Praktizierenden nicht freigelassen würden, obwohl es Aktionen gab, um ihre Freilassung zu erwirken. Falun-Gong-Praktizierende hatten deswegen Anrufe getätigt und Plakate für ihre Rettung aufgehängt. Die Familien der beiden Praktizierenden waren verärgert über das Vorgehen dieser Praktizierenden. Sie dachten, dass man den Anweisungen des Büros 610 folgen müsse, um Chens Freilassung nicht zu gefährden, und engagierten Anwälte, die vom Büro 610 genehmigt waren.
Li vom Büro 610 brachte dann auch noch die beiden inhaftierten Falun-Gong-Praktizierenden dazu, Aussagen zu machen, die seinen Plan stützten. So kam es, dass die beiden im Februar 2017 vor Gericht standen und Ende März jeweils zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt wurden.
Sie werden derzeit im Untersuchungsgefängnis Linyi festgehalten.
Beide Frauen haben gegen das Urteil Berufung eingelegt.
[1] Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300 EUR.