(Minghui.org) Die 54-jährige Zhou Guizhen hatte bereits ein Jahr Haft hinter sich, als die Behörden sie zu 18 Monaten Gefängnis verurteilten. Zudem verhängten sie ihr ein Bußgeld in Höhe von 2.000 Yuan (ca. 260 €). Und das alles nur, weil sie Falun Gong praktiziert. [1]
Am 9. März 2017 sprach der Richter des Bezirksgericht Erqi in der Stadt Zhengzhou, Provinz Henan das Urteil aus. Sie war am 10. April 2016 verhaftet worden, als sie eine andere Falun-Gong-Praktizierende besucht hatte. Seitdem war sie in der Haftanstalt Nr. 3 Zhengzhou inhaftiert.
Die erste Verhandlung fand bereits am 28. September 2016 statt. Damals plädierte ihr Pekinger Anwalt auf nicht schuldig und begründete das damit, dass Falun Gong keinerlei Gesetze verletze. Daraufhin legte der Staatsanwalt dem Richter eine Erklärung vor, in der empfahl, Milde walten zu lassen. Die Verhandlung wurde vertagt.
Die zweite Verhandlung fand am 24. November 2016 statt. Dort machte Frau Zhous Tochter eine emotionale Aussage: Sie beschrieb, wie sie und ihre Schwester in der 4. und 7. Klasse wegen des Glaubens ihrer Mutter von der Schule geworfen worden waren.
Frau Zhou wurde seit 1999 immer wieder von den Handlangern des kommunistischen Regime Chinas verfolgt, weil sie Falun Gong praktiziert. 2001 wurde sie von der Polizei in Peking festgenommen und inhaftiert, nachdem sie sich für die Rechte der Falun Gong-Praktizierenden eingesetzt hatte.
2003 wurde sie festgenommen und in eine Gehirnwäsche-Einrichtung gebracht. Später verurteilte man sie zu einem Jahr Haft im Zwangsarbeitslager Shibalihe. Dort wurde sie gnadenlos gefoltert durch Verbrühen mit heißem Wasser, Verabreichen von Elektroschocks und Einsperren in eine Zwangsjacke.
[1] Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300,- €.