Falun Dafa Minghui.org www.minghui.org AUSDRUCK

Zwei weibliche Falun-Gong-Praktizierende in Tianjin rechtswidrig vor Gericht

4. Juni 2017 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in Tianjin, China

(Minghui.org) Die weiblichen Falun-Gong-Praktizierenden Li Lixin und Lu Shuying aus Tianjin wurden am 19. April 2017 vor das Bezirksgericht Hongqiao gestellt, nachdem sie sechs Monate lang illegal inhaftiert gewesen waren. Lis Anwalt Li Duilong und Lus Anwalt Guo Haiyue plädierten im Namen ihrer Mandantinnen auf nicht schuldig.

Li und Lu wurden bei den Behörden angezeigt, weil sie am 27. Oktober 2016 Flyer über Falun Gong in Qianlidi im Bezirk Hongqiao in Tianjin verteilt hatten. Sie wurden verhaftet und von Polizeibeamten der Polizeiwache Xianyangbei in das Bezirksuntersuchungsgefängnis Hongqiao gebracht.

Der Staatsanwalt verwendete bei der Verhandlung nicht die Verhörprotokolle der polizeilichen Vernehmung als Beweise. Stattdessen präsentierte er die Zeugenaussagen von drei Personen, die vor Ort gewesen waren, als die Praktizierenden verhaftet wurden. Dazu gehörte auch die Aussage der Person, die die Praktizierenden angezeigt hatte. Außerdem verwendete er persönliche Gegenstände, die von der Polizei als Beweis beschlagnahmt worden waren.

Die beiden Anwälte, die die Praktizierenden verteidigten, wiesen darauf hin, dass Glaubensfreiheit ein Grundrecht des Bürgers sei, das in der chinesischen Verfassung und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt sei. Darüber hinaus existiere kein chinesisches Gesetz, das Falun Gong als illegal bezeichne.

Der Glaube an Falun Gong ist kein Verbrechen

Li und Lu erklärten ihre Unschuld und legten dar, dass der Glaube an die Prinzipien und Lehren von Falun Gong kein Verbrechen darstelle. Dann sprachen sie davon, wie sie sowohl körperlich als auch geistig sehr von Falun Gong profitiert hatten.

Während drinnen die Verhandlung stattfand, hatten sich viele Menschen, die Anteil an dem Fall nahmen, vor dem Gerichtsgebäude versammelt. Zahlreiche Zivilbeamte überwachten die Szene und vertrieben die Menschen. Als sie in der Nähe ein geparktes Auto sahen, in dem Leute saßen, umzingelte die Polizei sofort das Auto und wollte die Personalausweise der Insassen sehen. Der Fahrer fragte die Polizisten nach ihren Ausweisen. Danach ließ die Polizei das Thema auf sich bewenden.

Lu Shuying

Lu Shuyings Anwalt besuchte sie am 27. Oktober 2016 im Untersuchungsgefängnis in Hongqiao. Dort teilte man ihm mit, dass Lu sich weigere, Arbeit zu leisten oder Nachtdienst zu machen, wie ihr von den Wärtern aufgetragen worden sei. Darüber hinaus würde sie sich weigern, eine körperliche Untersuchung über sich ergehen zu lassen sowie eine Blutprobe abzugeben. Deshalb würde die Polizei sie nicht schlafen lassen und habe ihr das Toiletten-Privileg genommen.

Li Lixin

Li Lixin weigerte sich, sich irgendeines Verbrechens zu bekennen, als sie von der Polizei verhört wurde. Polizisten der Polizeistation in der Straße Xianyangbei beschlagnahmten Materialien sowie Fotos aus ihrer Wohnung und verlangten dafür die Unterschrift ihres Mannes. Er gab ihnen die Unterschrift, obwohl er den Text nicht lesen durfte und somit den Inhalt nicht kannte.

Später, nach Rücksprache mit dem Anwalt seiner Frau, erkannte Lis Mann, dass die Polizeiaktionen gegen Rechtsverfahren und Strafverfahren verstossen hatten. Er schrieb sofort eine Erklärung, in der er seine Unterschrift für ungültig erklärte. Darin betonte er, dass die Unterschrift nicht rechtsgültig sei, weil er von der Polizei in die Irre geführt worden sei.

Lis Ehemann legte seine Erklärung beim Bezirksgericht Hongqiao vor und forderte das Gericht auf, die Polizisten von der Bezirkspolizeibehörde Hongqiao und der Wache der Xianyangbei Straße wegen Missachtung von Gesetzen und Vorschriften zur Verantwortung zu ziehen.

Frühere Artikel:

Additional Persecution News from China – November 11, 2016 (14 Reports)

http://en.minghui.org/html/articles/2016/11/25/160076.html

Zusätzliche Nachrichten über die Verfolgung in China – 1. März 2017 (6 Berichte)http://de.minghui.org/html/articles/2017/3/19/126127.html