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Schuldspruch einer Praktizierenden wurde aufgehoben – jetzt kam es zum Wiederaufnahmeverfahren

12. Juli 2017 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der Provinz Jiangsu, China

(Minghui.org) Die Praktizierende Zhong Weiling war wegen des Praktizierens von Falun Gong drei Mal vor Gericht und wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. 

Den Schuldspruch hob das Mittlere Gericht der Stadt Lianyungang jedoch am 10. April 2017 auf. Minghui berichtete darüber [1]. Am 16. Juni fand das Wiederaufnahmeverfahren im Bezirksgericht Ganyu statt, über das wir im Folgenden berichten.

Illegale Leibesvisitation

Nur einige wenige von Zhongs Freunden und Verwandten durften die Verhandlung besuchen. Die meisten Plätze waren von Beamten in Zivil besetzt. Obwohl die Angehörigen und Freunde den Kontrollpunkt am Eingang passiert hatten, wurden sie einer Leibesvisitation unterzogen.

Als Zhongs Anwalt gegen die illegale Durchsuchung protestierte, sagte der Leiter der Sicherheit, dass man einen Sicherheitscheck durchführe. Der Anwalt wies darauf hin, dass die Leute bereits beim Eingang kontrolliert worden seien: „Das ist eine Leibesvisitation und die ist illegal“, ließ er wissen.

Der Leiter der Sicherheit hörte nicht auf, wies stattdessen die Agenten im Gericht an: „Unsere Leute sitzen am Rand, konzentriert euch auf die Leute in der Mitte!“

Gerichtsverhandlung

Während der Verhandlung sah der Staatsanwalt ständig auf den Mann, der neben ihm saß und ihm Anweisungen gab, während Zhongs Anwalt seine Verteidigung vortrug.

Der Verteidiger wies darauf hin, dass es keine rechtliche Grundlage für die Verfolgung von Falun Gong gebe und dass Chinas Ex-Staatschef die chinesische Verfassung verletzt habe, als er die Verfolgung befahl.

Der Richter und der Staatsanwalt sagten daraufhin, dass sie schließlich den Obersten des Landes nicht aufhalten könnten, womit sie den Ex-Staatschef Jiang Zemin meinten.

Die einzigen Beweise, die der Staatsanwalt dann vorbrachte, waren ein leerer Umschlag, blanke Postanweisungen, leere CDs, ein Mobiltelefon und einige persönliche Dinge. Es gab keinen Augenzeugen.

Außerdem brachte der Staatsanwalt Zhongs frühere Haft im Zwangsarbeitslager als Beweis gegen sie vor. Ihr Anwalt argumentierte dagegen, dass das Arbeitslagersystem aufgelöst werden musste, weil es illegal gewesen sei und eine Verletzung von Menschenrechten dargestellt habe [2]. Gegen Mittag vertagte sich das Gericht.

Zhong befindet sich noch im Untersuchungsgefängnis. Aufgrund der Verfolgung ist sie ausgemergelt und fiel während der Verhandlung in Ohnmacht.


[1] Höheres Gericht ordnet Wiederaufnahmeverfahren anhttp://de.minghui.org/html/articles/2017/6/13/127659.html[2] Das chinesische Arbeitslager System wurde offiziell im Jahr 2013 aufgelöst.