(Minghui.org) Eine Bürgerin des Bezirks Tongwei in der Provinz Gansu bleibt in Haft trotz der Tatsache, dass das Ortsgericht und die Staatsanwaltschaft ihren Fall abgewiesen haben.
Die 52-jährige Niu Bianbian hielt sich am 8. März 2017 zu Hause auf, als Polizisten bei ihr einbrachen und sie verhafteten. Sie hatten es auf sie abgesehen, weil sich Niu geweigert hatte, Falun Gong aufzugeben.
Als die Schwiegermutter die Polizisten daran hindern wollte, Niu mitzunehmen, schlugen sie sie nieder.
Der Anwalt besuchte Niu am 21. März und bemerkte Schnitte und Wunden in ihrem Gesicht. Kurz danach engagierte ihre Familie einen zweiten Anwalt. Dieser besuchte sie am 26. April und erfuhr, dass sie direkt nach ihrer Inhaftierung 30 Stunden lang pausenlos verhört worden war. Dabei hatte ein Polizist ihr mit einem schweren Buchumschlag immer wieder ins Gesicht geschlagen.
Die Familie und die Anwälte forderten Nius Freilassung, aber der für die Verhaftung verantwortliche Leiter der Sicherheitsbehörde im Bezirk Tongwei namens Bao Hanzhou wies sie ab.
Danach schrieben die Anwälte ein Rechtsgutachten an den Leiter der Sicherheitsbehörde, auf das sie nie eine Antwort erhielten. Nius Akte wurde am 26. Mai an die lokale Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Am 10. Juli regelte das Ortsgericht, Nius Fall fallenzulassen. Die Staatsanwaltschaft beschloss, sie nicht anzuklagen. Bao jedoch weigert sich nach wie vor, Niu freizulassen.
Aktuell ist Niu immer noch im Untersuchungsgefängnis in der Stadt Dingxi eingesperrt.