(Minghui.org) Wegen einer Neuauslegung des § 300 des chinesischen StGB „Verwendung einer Sekte, um den Gesetzesvollzug zu unterminieren“ nahm das Strafverfahren gegen drei Frauen aus der Stadt Jiaozuo eine positive Wendung. Das Justizsystem brachte zum 1. Februar 2017 eine Neuauslegung des Strafrechts heraus, dass die Version, die seit 1999 wirksam war, ersetzte. In der neuen Auslegung wird Falun Gong nicht erwähnt, stattdessen wird hervorgehoben, dass jede Anklage gegen diejenigen, die in eine Sekte engagiert sind, eine solide rechtliche Grundlage haben muss.
Zhang Zhe, Li Xiaojun und Sun Yanping waren im Mai 2016 verhaftet worden. Der Grund: Sie hatten Strafanzeige gegen Chinas Ex-Staatschef Jiang Zemin erstattet, weil er den Befehl zur Verfolgung von Falun Gong erteilt hat. Bis zur Gerichtsverhandlung waren sie in Untersuchungshaft, wo sie nachweislich körperlich misshandelt wurden.
Die Anklage gegen sie basierte zunächst auf der gesetzlichen Interpretation des Artikels 300 durch das Oberste Volksgericht und die Oberste Volksstaatsanwaltschaft im November 1999, vier Monate nachdem Jiang die landesweite Verfolgung in Gang gesetzt hatte. Laut Auslegung dieses Paragraphen soll jeder, der Falun Gong praktiziert oder Informationen darüber verbreitet, angeklagt und mit der höchsten Strafe belangt werden, da die Kultivierungsschule eine Sekte sei. Als der Fall dann das Justizsystem durchlief, kam es zu der oben erwähnten neuen Auslegung des Strafrechts. Und das es kein Gesetz in China gibt, das Falun Gong für illegal oder für eine Sekte erklärt, fand die Staatsanwaltschaft keine Rechtsgrundlage für eine Anklage gegen die drei Frauen. So gab sie die Anweisung, die Anklage fallenzulassen, und zitierte die Änderung der gesetzlichen Auslegung des Strafrechts. Das Gericht bestätigte die Anweisung und ordnete die Freilassung der Praktizierenden an.
Nach der Freilassung wurden die Anzeichen der Misshandlungen sichtbar
Um die ganze Sache zu vertuschen, wollten die Beamten, die die drei Frauen im Jahr 2016 verhaftet hatten, sie zwingen, ein Formular zu unterschreiben, in dem stand, dass sie nur 15 Tage in Haft gewesen seien und nicht über ein Jahr. Dem kamen die Praktizierenden jedoch nicht nach.
Die Familien der drei bemerkten, dass die einst so gesunden Frauen wie sie sie kannten, nicht mehr so gesund waren. Die ca. 50-jährige Zhang konnte nicht mehr aufrecht stehen und Sun war sehr schwach.
Die ca. 40-jährige Li verriet ihrer Familie, dass sie während der Haft pro Tag nur drei gedämpfte Teigtaschen zu essen bekommen habe. Da sie sich nicht von der Gehirnwäsche umerziehen ließ, erlaubten die Wärter allen in ihrer Zelle nicht, Toilettenpapier zu benutzen, weshalb sie von ihren Mitinsassen für alles beschuldigt, geschlagen und beschimpft wurde.
Früherer Bericht:Provinz Henan: 14 Praktizierende angeklagt, weil sie Chinas Ex-Staatsoberhaupt angezeigt habenhttp://de.minghui.org/html/articles/2016/12/26/124032.html