(Minghui.org) Im Jahr 2012 wurde in China eine Frau umgebracht, weil sie Falun-Gong-Praktizierende war und Informationsmaterial über die Verfolgung durch das KP-Regime verbreitet hatte. Seitdem kämpfte ihre Familie um Gerechtigkeit und Entschädigung. Ende 2016 nahm die Geschichte eine Wendung, die als Präzedenzfall für zukünftige Klagen gesehen werden kann: Ein Gericht sprach den Angehörigen umgerechnet rund 40.000 Euro Entschädigung zu.
Als die 47-jährige Xu Chensheng am 16. Mai 2012 morgens das Haus verlässt, ahnt niemand, dass dies der letzte Tag ihres Lebens sein wird.
Am 18. Mai wird ihr Ex-Mann Yang von der Polizei benachrichtigt, dass Xu zwei Tage zuvor gestorben sei. Ihr Sohn Yang Xujun, zu jener Zeit Student, reist sofort nach Hause, als er die Nachricht erhält.
Im Leichenhaus wird es Xujun klar, dass seine gesunde und schöne Mutter nicht mehr da ist. Er sieht ihren kalten, gefrorenen Körper inmitten des weißen Dampfes im Gefrierschrank liegen, ihre Augen noch offen.
Voller Kummer gelobt Xujun, die Umstände für ihren Tod aufzudecken – er beginnt, Gerechtigkeit für seine Mutter zu fordern. Für eine Frau, die ihr Leben nach Jahren der fortwährenden Verhaftungen für ihren Glauben an Falun Gong plötzlich verloren hat.
Xu Chensheng, 47, wird am 16. Mai 2012 verhaftet.
Der Leichnam von Xu Chensheng – am Tag ihrer Verhaftung
Xu wird am 16. Mai 2012 um 10:00 Uhr verhaftet, als sie am Hotel Dongjiandijing in Chenzhou vorbeigeht. In einer Sicherheits-Videoaufzeichnung sieht ihr Sohn Xujun Polizisten von der Polizeistation Renminxilu in einem Polizei-Transporter ankommen, die sie in den Transporter ziehen.
Auf der Polizeistation fesselt man Xu zur Vernehmung mit den Händen hinter dem Rücken an einen eisernen Stuhl. Es sind insgesamt zwölf Stunden, in denen sie weder essen, trinken oder die Toilette benutzen darf. Gegen 22:00 Uhr informiert man sie darüber, dass sie für zehn Tage inhaftiert werden würde.
Aufzeichnungen belegen, dass drei Polizisten sie zu einem Polizeiwagen bringen und die Polizeistation um 22:39 Uhr verlassen. Um 23:15 Uhr stellt ein Arzt im ca. drei Kilometer entfernten Ersten Krankenhaus von Chenzhou dann ihren Tod fest.
Laut ihrem Sohn und anderen Angehörigen ist Xus Gesicht zu diesem Zeitpunkt entstellt. Die Familie verlangt eine Autopsie, das wird verweigert.
Mitglieder des Komitees für Politik und Recht Chenzhou und des Büros 610 sowie Polizeibeamte und Familienangehörige treffen sich am 21. Mai. Bei diesem Treffen und den darauffolgenden zehn Sitzungen lehnen die Behörden jegliche Verantwortung ab und drohen der Familie.
Als die Familie weiterhin eine Autopsie verlangt, trifft sie auf stärkeren Widerstand und Druck von seiten der Behörden, einschließlich des Komitees für Politik und Recht, der Staatsanwaltschaft, des Gerichts und der Polizei.
Der Anwalt namens Tang, den die Familie beauftragt hat, ist empört: „Es ist der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht nicht erlaubt, sich zu verschwören, um eine Untersuchung zu stören!“
Nicht nur, dass die Familie daran gehindert wird, einen unabhängigen Arzt für eine Autopsie zu beauftragen. Die Beamten halten auch Xus älteren Bruder davon ab, in dieser Angelegenheit mitzuhelfen. Sie würden dafür sorgen, dass er gefeuert werde, drohen sie ihm.
Trotz des Druckes gibt Xus Familie nicht nach und weigert sich, die Genehmigung für eine Einäscherung zu unterzeichnen.
Xus plötzlicher Tod in Polizeigewahrsam erregt in der Gemeinde Aufmerksamkeit. Viele Ortsansässige sind entsetzt und fordern eine Untersuchung.
Ein Nachbar kontaktiert die Medien in der Region und drängt sie, über diese Geschichte zu berichten. „Wir können dafür keine Reporter schicken, weil dieser Fall mit Falun Gong zu tun hat“, erklärt daraufhin ein Abteilungsleiter von Hunan Metropolitan. „Selbst wenn wir einen Artikel schreiben, wird er nicht veröffentlicht.“
Eine kleine Ankündigung über den Tod von Xu in Chenzhou, Provinz Hunan erregt die Aufmerksamkeit der Menschen.
Bald darauf erscheinen zahlreiche Plakate in Chenzhou, die die Öffentlichkeit über den Todesfall informieren und eine unabhängige Autopsie fordern. Außerdem werden Flugblätter und Textnachrichten in der Region verbreitet.
Viele Passanten lesen die Ankündigung. Es gibt Kommentare wie: „Diese Gesellschaft ist ein einziges Durcheinander. Falun-Gong-Praktizierende sind unschuldig und sollten Glaubensfreiheit haben. Die kommunistische Partei ist bösartig, dass sie so jemanden getötet hat.“
Xus Leichnam wird nach ihrem Tod im Leichenhaus in Chenzhou aufbewahrt.
Ihr Sohn Xujun fordert am 26. August 2014 eine staatliche Entschädigung von der Polizeibehörde Beihu. Am 24. Oktober erhält er eine Mitteilung, dass die Klage abgelehnt worden sei. Xujun wendet sich daraufhin an das Gericht Beihu. „Meine Mutter war gesund. Der Beklagte ist für ihren plötzlichen Tod nach ihrer Verhaftung und Vernehmung verantwortlich“, schreibt er in seiner Berufungsklage.
Dann endlich: Am 19. Dezember 2016 wird eine Begleichung durch das Gericht Beihu festgesetzt und Xus Sohn eine Entschädigung von rund 40.000 Euro (325.000 Yuan) zugesprochen. Der Leichnam soll nun innerhalb von fünf Tagen verbrannt werden.
Wie so viele andere Falun-Gong-Praktizierende in China musste Xu enormes Leid erdulden, als sie sich weigerte, auf Falun Gong zu verzichten – diesen spirituellen Kultivierungsweg, der im Jahr 1999 rechtswidrig vom kommunistischen Regime verboten wurde.
Weil sich Xu im Jahr 2000 bei Regierungsbeamten für Falun Gong eingesetzt hatte, wurde sie von der Polizei der Stadt Chenzhou verhaftet. Es folgten Haft und eine Geldstrafe. Ein Jahr später wurde sie in eine Gehirnwäsche-Einrichtung in der Bezirksparteischule Beihu gesperrt.
Im März 2005 instruierte das örtliche Büro 610 ihren Arbeitgeber, die Tabakfabrik Chenzhou, sie zu einem weiteren Gehirnwäscheverfahren zu schicken. Um der Verfolgung zu entgehen, war Xu gezwungen, sich von zu Hause fernzuhalten. Sie floh in eine andere Stadt. Als sie einen Monat später zurückkehrte, stellte sie fest, dass ihr Arbeitgeber ihr gekündigt hatte [nicht wegen ihrer Abwesenheit, sondern wegen der Verfolgung].
Als sie Flyer über Falun Gong verteilte, wurde Xu für weitere 15 Tage eingesperrt. Nach ihrer Freilassung befahl das Büro 610 der Polizei, sie erneut zu verhaften. Als man sie nicht finden konnte, setzte die Polizei sie auf die Fahndungsliste.
Im August 2008 verhaftete die Polizei Xu, als sie ihren Ausweis in der Polizeibehörde des Bezirks Suxian erneuerte. Die Beamten hielten sie mehrere Monate lang fest und wollten sie in ein Zwangsarbeitslager sperren. Als das Arbeitslager Baimalong die Aufnahme verweigerte, kehrte Xu nach Hause zurück.
Als sie dann im Juni 2011 in einem Zug von Guangzhou nach Chenzhou saß, stellte der Schaffner bei der Inspektion fest, dass sie keinen Ausweis hatte. Er überprüfte ihre Tasche und fand darin ein Falun-Gong-Buch und mehrere Flyer über Falun Gong. Daraufhin wurde sie von Beamten eingesperrt, die auch ihre Wohnung durchsuchten. Um gegen die Misshandlung zu protestieren, trat Xu in einen Hungerstreik, bis sie 45 Tage später freigelassen wurde. Die Beamten versuchten zweimal, sie in das Zwangsarbeitslager Baimalong zu stecken. Wegen ihrer schlechten körperlichen Verfassung wurde die Aufnahme jedoch beide Male abgelehnt.
Ihr Mann konnte den ständigen Druck nicht mehr ertragen und ließ sich von ihr scheiden.