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Falun-Gong-Praktizierende mit erdichteter Anklage verurteilt, Anwalt reicht gegen Berufungsgericht Beschwerde ein

19. September 2017 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der Provinz Liaoning

(Minghui.org) Die Anklage gegen die 65-jährige Zhou Shuhua aus der Stadt Benxi lautet nach § 300 des chinesischen StGB: „Verwendung einer Sekte, um den Gesetzesvollzugs zu unterminieren“. Diesen Paragraphen benutzt das kommunistische Regime Chinas regelmäßig, um Falun-Gong-Praktizierende zu verleumden und ins Gefängnis zu bringen. Zhou wurde damit zu Gefängnis verurteilt.

Zhous Anwalt argumentierte, dass es kein Gesetz in China gebe, das Falun Gong für illegal erkläre, und seine Klientin deshalb für die Ausübung ihres Grundrechts auf Glaubensfreiheit gar nicht erst hätte angeklagt werden dürfen. Er legte in ihrem Namen Berufung ein und forderte eine öffentliche Anhörung. Das Mittlere Gericht in der Stadt Benxi beschloss jedoch im Geheimen, das ursprüngliche Urteil beizubehalten, ohne – wie vom Gesetz gefordert – dazu die Meinung des Anwalts einzuholen. Dieser erfuhr die Entscheidung des Gerichts erst zwei Wochen später.

Daraufhin reichte der Anwalt bei der Staatsanwaltschaft in Benxi mehrere Beschwerden gegen das Gremium an Richtern ein, die die Berufung überprüft hatten. Er beschuldigte die Richter, gegen das Rechtsverfahren verstoßen und seiner Klientin das Recht aberkannt zu haben, gegen das ungerechte Urteil in Berufung zu gehen.

Gericht verurteilt eine Frau, die sich weigert, einen lebensrettenden Kultivierungsweg aufzugeben

Früher hatte Zhou an vielen Krankheiten gelitten und konnte nicht gehen. Sie musste herumkriechen und war auf ihre Kinder angewiesen. Ihre Symptome verschwanden jedoch zehn Tage nachdem sie begonnen hatte, Falun Gong zu praktizieren.

Doch Zhous Freude dauerte nicht lange an. Aus Angst vor der Verfolgung gab sie das Praktizieren 1999 auf. Innerhalb weniger  Jahre kehrten ihre früheren Krankheiten zurück und ihr ging es sehr schlecht.

Da keine ärztliche Behandlung Wirkung zeigte, kehrte Zhou zu Falun Gong zurück. Einmal mehr erfuhr sie die erstaunliche Wirkung des Kultivierungsweges auf ihre Gesundheit. Als sie wieder gesund war, wusste sie, dass sie nie mehr aufhören würde, Falun Gong zu praktizieren.

Ihre Entscheidung brachte sie auf das Radar der Polizei. Am 19. Mai 2016 folgten ihr Polizisten beim Einkaufen. Sie nahmen Zhou fest und brachten sie ins Untersuchungsgefängnis der Stadt Benxi.

Weil sie in der Haft nicht in den Falun-Gong-Büchern lesen und keine Falun-Gong-Übungen praktizieren durfte, erlitt Zhou einen erneuten Rückfall ihrer Krankheiten. Ihr Anwalt, der sie im August 2016 besuchte, konnte sie kaum erkennen. Sie hatte Probleme mit dem Atmen und beim Gehen. Ihre Beine waren angeschwollen und sie klagte über Schwindel und hohen Blutdruck.

Es benötigte drei Anläufe bei der Staatsanwaltschaft im Bezirk Pingshan, bis dem Anwalt Einsicht in Zhous Akte gewährt wurde. Er entdeckte, dass die Staatsanwaltschaft den Fall mangels Beweise an die Polizei zurückgegeben hatte. Diese jedoch weigerte sich, Zhou – wie von ihrem Anwalt gefordert – freizulassen.

Bald darauf gab die Staatsanwaltschaft den Fall an das Bezirksgericht Pingshan weiter. Richter Guo Weiwei erlaubte Zhous Anwalt keine Akteneinsicht mehr.

Zhou stand am 8. März 2017 vor Gericht. Ihr Anwalt argumentierte, dass es keinen Beweis gebe, dass seine Klientin etwas getan habe, das den „Gesetzesvollzug unterminiere“. Zhou sagte ebenfalls zu ihrer Verteidigung aus und betonte, dass es ihr einziger Wunsch sei, durch das Praktizieren von Falun Gong einen gesunden Körper zu erhalten.

Kurz nach der Anhörung verurteilte der Richter Zhou zu einer Gefängnisstrafe. Unklar ist, wann das Urteil verkündet wurde und wie lange die Haftstrafe dauert.

Höheres Gericht behält Schuldspruch bei

In seiner Beschwerde führte der Anwalt genau an, was bei seinen Bemühungen für eine Berufung passiert war.

Er hatte die Berufung am 1. Juni beim Bezirksgericht Pingshan eingereicht und eine öffentliche Anhörung gefordert. Nach Erhalt der Dokumente sollte das Gericht entsprechend dem Gesetz die Berufung an das Mittlere Gericht von Benxi weiterreichen, doch bis 27. Juni konnte der Anwalt nicht ausfindig machen, wer den Fall leitete. Er forderte Akteneinsicht, doch Richter Zhang Ping, einer der drei zuständigen Richter, antwortete ihm erst am 6. Juli. Er lehnte die Forderung ab.

Der Anwalt stellte eine neuerliche Forderung und Zhang antwortete am 11. Juli. Er forderte den Anwalt auf, vor Eintritt in das Gebäude der Staatsanwaltschaft einen Sicherheitscheck zu durchlaufen und keine Kopien der Akte zu machen. Auch erklärte der Richter dem Anwalt, dass er die zusätzlich von der Polizei übermittelten Informationen nicht einsehen dürfe, da sie die Zeugen schützen müssten. Zusätzlich forderte er, dass der Anwalt seine Rechtsansicht innerhalb einer Woche übermittelte.

Laut Gesetz sind Anwälte von einer Sicherheitsüberprüfung ausgenommen und sollten vollen Zugang zur Fallakte ihres Klienten haben. Zhous Anwalt weigerte sich deshalb, Zhangs Forderungen nachzukommen, und durfte die Fallakte nicht sehen.

Der Anwalt besuchte Zhou am 8. August und musste mit Entsetzen feststellen, dass ihr das höhere Gericht seine Entscheidung, den Schuldspruch beizubehalten, bereits zugestellt hatte.

Daraufhin reichte der Anwalt gegen Zhang und die beiden anderen Richter (Li Wenjun und Xiong Tiening) Beschwerde ein. Er beschuldigte sie, ihn an der Verteidigung seiner Klientin behindert und seiner Klientin das Recht, Gerechtigkeit für sich zu erwirken, aberkannt zu haben.