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Ehepaar legt gegen Gefängnisstrafe Berufung ein

26. September 2017 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der Provinz Shandong, China

(Minghui.org) Der 60-jährige Jin Yongxin und die 58-jährige Bian Lixun aus der Stadt Qingdao wurden jeweils zu acht Jahren Gefängnis und zu einer Geldstrafe von 30.000 Yuan (ca. 3.800 Euro) [1] verurteilt. Der Grund: Sie hatten auf die Verfolgung von Falun Gong durch das kommunistische Regime in China aufmerksam gemacht.

Bei dem Paar handelt es sich um die Eltern des bekannten Pianisten Jin Yuanhui, der blind zur Welt gekommen ist. Ein lokaler Fernsehsender hatte einmal einen ausführlichen Bericht über die Geschichte des Paares gesendet. Der Bericht zeigte, wie das Paar seinen Sohn aufgezogen hatte, und lobte es als große Inspiration für andere Eltern.

Dasselbe Paar wurde jedoch durch die Verfolgung von Falun Gong zur Zielscheibe. Jin und Bian verdanken Falun Gong, dass sie wieder gesund geworden sind und die Stärke besitzen, die Schwierigkeiten des Lebens zu meistern. Deshalb waren sie auch immer bemüht, andere Menschen über Falun Gong zu informieren und ihnen zu sagen, dass der Kultivierungsweg nicht so sei, wie ihn das chinesische Regime darstellt.

2015 hörte die Polizei Jins Telefon ab. Außerdem installierten sie eine Überwachungskamera gegenüber dem Haus seiner Mutter. Am 2. Dezember 2016 wurde Bian verhaftet, als sie ihre Schwiegermutter besuchte. Nur wenige Stunden danach wurde auch ihr Mann verhaftet, als er sich bei der lokalen Polizeiwache zur Situation seiner Frau erkundigte.

Mitte April 2017 wurde der Fall des Paares wegen mangelnder Beweise an die Polizei zurückgegeben. Die Polizei versuchte es am 6. Juni wieder und die Staatsanwaltschaft erhob noch am selben Tag Anklage.

Die Verhandlung fand am 18. Juli in einem provisorischen Gerichtsraum im Untersuchungsgefängnis Pudong statt. Ihr Anwalt argumentierte, dass es in China kein Gesetz gebe, das Falun Gong für illegal erklärt. Seine Klienten hätten in Ausübung ihres Grundrechts auf Glaubensfreiheit niemals angeklagt werden dürfen.

Der Anwalt wies auch darauf hin, dass die Beamten, die die Verhaftung von Bian durchgeführt hatten, keinen Durchsuchungsbefehl gezeigt hätten. Er brachte auch seine Bedenken über den folgenden Satz der Anklage vor: „Die Staatssicherheitsabteilung in Qingdao übermittelte den Fall am 26. Februar 2016 an uns und wir [das Polizeibüro Qingdao Shibei, die lokale Polizeiwache von Jin] erhielten Beweise darüber, dass das Paar Informationsmaterial über Falun Gong hergestellt und über den Kultivierungsweg gesprochen hatte.“

Der Anwalt betonte, dass so ein Transfer das Gesetz verletze. Es gebe kein offizielles Dokument, das darauf hinweist, dass die Staatssicherheit den Aktentransfer offiziell gemacht habe. Es gebe auch keinen Beweis, der zeigt, welche Person für den Transfer zuständig gewesen ist.

Der Anwalt sagte abschließend, dass dem Fall schon von Beginn an die rechtliche Grundlage gefehlt habe.

Ein Mann in Polizeiuniform nahm die Verhandlung auf Video auf. Als der Anwalt dagegen Einspruch erhob, erklärte Richter Song Zhengfeng, dass er das angewiesen habe, weigerte sich jedoch, die Identität der Person preiszugeben.

Richter Song verurteilte das Paar am 1. September und schickte das Urteil an ihren Anwalt.

Als die Angehörigen durch den Anwalt von dem Urteil erfuhren, suchten sie das lokale Gericht auf. Richter Song weigerte sich jedoch, über den Zeitpunkt des Urteils und die Höhe des Strafmaßes Auskunft zu geben.

Da der Anwalt nicht in der Stadt war, engagierte die Familie einen neuen, um noch rechtzeitig Berufung einzulegen. Das Paar wartet nun auf das Ergebnis ihrer Berufung.

Früherer Bericht:Parents of Renowned Blind Pianist Tried for Practicing Falun Gonghttp://en.minghui.org/html/articles/2017/8/26/165169.html


[1] Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300 Euro.