(Minghui.org) Eine inhaftierte Frau darf seit Juni 2017 keine Besuche ihrer Familie bekommen, weil diese einen Antrag auf Überprüfung ihres Falles eingereicht hatte.
Es war jedoch nicht das erste Mal, dass das Frauengefängnis in der Provinz Liaoning das Besuchsrecht von Xing Dan ausgesetzt hatte. Seit sie im Juni 2015 ins Gefängnis gekommen war, konnten ihre Eltern sie nur wenige Male sehen.
Xing, 47, war am 21. Juli 2014 verhaftet und am 11. Februar 2015 zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil sie sich geweigert hatte, Falun Gong aufzugeben. Kurz nach ihrer Verhaftung trat sie in einen Hungerstreik, den sie bis heute aufrecht hält. Das Gefängnis führt täglich eine qualvolle Zwangsernährung bei ihr durch.
Weil Xing sich weigert, den Hungerstreik zu beenden, schickte das Gefängnis ihre Eltern mehrmals weg. Xings Vater erkrankte an Speiseröhrenkrebs und starb im April 2017. Es war ihm nicht mehr gestattet, seine Tochter zu sehen.
Xings Mutter und ihr Bruder reichten beim örtlichen Berufungsgericht einen Antrag ein, in dem sie forderten, ihren Fall nochmals zu prüfen. Da kein Gesetz in China Falun Gong kriminalisiert, verlangten sie, sie bedingungslos freizulassen. Um zu verhindern, dass Xing von dem Antrag erfährt, stellte das Gefängnis im Juni 2017 ihr Besuchsrecht ein, obwohl ihre Familie und ihr Anwalt juristische Dokumente vorlegten, die ihr Besuchsrecht bestätigten.
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Ms. Xing Dan Illegally Tried Despite Being Critically Illhttp://en.minghui.org/html/articles/2015/2/10/148295.html
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