(Minghui.org) Die Richter waren sprachlos, als der Falun-Gong-Praktizierende Zhang Mengjie sich vor Gericht selbst verteidigte. Der 64-Jährige war am 26. September 2016 von Polizeibeamten der Polizeibehörde Qiaodong in der Stadt Xingtai, Provinz Hebei, festgenommen worden. Seit fast zwei Jahren befindet er sich im Untersuchungsgefängnis Nr. 1 in Xingtai.
Bei einer Verhandlung vor dem Gericht Qiaodong am 8. November 2017 wurde Zhang zu fünf Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 20.000 Yuan [1] verurteilt, weil er weiter Falun Gong praktizieren wollte. Sowohl Zhang als auch seine Familienangehörigen wendeten sich an das Mittlere Gericht in Xingtai.
Am 30. März 2018 fand ein weiterer Prozess statt. Anwesend waren: der Vorsitzende Richter Wang Yichao, die Richter Wang Weitao und Hu Lipeng sowie Staatsanwalt Zhang Yunfeng von der Staatsanwaltschaft Xingtai.
Lokale Praktizierende kamen früh am Morgen an und zeigten ihre Ausweise, um an der Verhandlung teilnehmen zu dürfen. Der Richter erlaubte zehn Personen den Zutritt, davon die unmittelbare Familie, Verwandte und einige Praktizierende.
Der Staatsanwalt legte die in Zhangs Wohnung beschlagnahmten Gegenstände vor und behauptete, Zhang habe gegen Artikel 300 des Strafgesetzes verstoßen. Er warf ihm vor, Informationsmaterialien über Falun Gong herzustellen und zu verbreiten.
Die Verteidigung argumentierte, dass es vollkommen legal sei, Falun Gong zu praktizieren. Die Behörde für Presse und Publikationen habe Verordnung Nr. 50 erlassen und damit die fünfte Gruppe normativer Dokumente abgeschafft. Nach dem Gesetz waren daher alle Falun-Gong-Bücher und Materialien legal, unabhängig davon, wie viele bei Zhang beschlagnahmt wurden.
Der Anwalt hielt auch fest, dass Zhang zu Unrecht verhaftet und 43 Tage lang in einer Gehirnwäsche-Einrichtung festgehalten worden sei und dass seine Haftstrafe und Geldstrafe keine Rechtsgrundlage hätten.
Der Anwalt las die Artikel 18 und 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vor, der auch China zugestimmt hatte. In der Erklärung sei die Glaubensfreiheit eingeschlossen sowie die Freiheit, Informationen zu verbreiten und zu produzieren, erläuterte er.
Aus rechtlicher Sicht gebe es keine Beweise dafür, dass sein Klient die beschlagnahmten Materialien hergestellt hatte.
Danach hielt Zhang selbst eine Verteidigungsrede. Darin erklärte er, dass er sich nach Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht richten würde, seit er Falun Gong praktiziere und dass er sofort freigelassen werden sollte.
Er fragte: „Können Sie mir sagen, welches Gesetz oder welche Vorschrift das Praktizieren von Falun Gong verbietet? Ich muss den Beweis sehen.“
Keiner der Richter hatte eine Antwort parat, selbst nachdem Zhang sie mehrmals gefragt hatte.
Auch Zhangs Tochter verteidigte ihren Vater. Sie sagte, dass er durch das Praktizieren seine schlechten Gewohnheiten wie Rauchen und Trinken aufgegeben habe und ein guter Vater, guter Ehemann und ein guter Sohn geworden sei, nun aber zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden war.
Die Stimmung vor Gericht war positiv, da der Anwalt und Zhang eine starke Verteidigung lieferten. Als der Anwalt im Namen seines Mandanten auf nicht schuldig plädierte, waren die Richter wachsam.
Der Vorsitzende Richter schien verstanden zu haben und hielt den Anwalt davon ab, weiter zu sprechen. „Nun, die Verantwortung für jeden Fall trägt man lebenslang“, sagte der Anwalt. „Beamte müssen für immer die Verantwortung für ihre Entscheidungen tragen. Sie sollten einen guten Menschen nicht fälschlicherweise verurteilen.“
Der Vorsitzende Richter gab bekannt, dass das Urteil später verkündet werde.
An der Verfolgung beteiligte Institutionen und Personen:
Mittleres Gericht XingtaiBai Feng, Parteisekretär und Vorstand: 86-319-2236001Chen Baoli, stellvertretender Parteisekretär und Vorstand: 86-319-2236008, 86-17703390008Liu Mengyin, stellvertretender Parteisekretär und Vorstand: 86-319-2236006, 86-17703390006, 86-13931923297
[1] Das sind umgerechnet ca. 2.600 Euro. Zum Vergleich: Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300 Euro.