(Minghui.org) Weder ein Anwalt noch Angehörige waren zugegen, als Frau Han Guangzhi zu 7 Jahren Gefängnis und 20.000 Yuan [1] verurteilt wurde. Das Stadtgericht Yushu hatte die Tochter viel zu kurzfristig informiert – eine Praxis, die im Umgang mit Falun Gong-Praktizierenden nur allzu oft Anwendung findet.
Nur wenige Stunden früher, am Nachmittag des Vortages, hatte die Tochter von dem Termin erfahren. Zu spät für sie und auch für rechtlichen Beistand durch den außerhalb der Stadt lebenden Anwalt.
Schon beim ersten Gerichtstermin war Hans Tochter nicht benachrichtigt worden. Vielmehr zufällig hatte sie, als sie Richter Sun am 19. Dezember 2017 aufsuchte, erfahren, dass ihre Mutter am nächsten Morgen um 7 Uhr vor Gericht gestellt werden würde.
Als sie fragte, warum es keine Vorankündigung gab, behauptete Richter Sun, es sei Anwälten aus anderen Städten nicht erlaubte, Falun-Gong-Praktizierende zu vertreten. Stattdessen schlug er vor, Han von einem lokalen Anwalt vertreten zu lassen.
Han war im Sommer 2017 verhaftet worden, weil sie über die Verfolgung von Falun Gong gesprochen hatte. Diese spirituelle Disziplin legt Wert auf Wahrhaftigkeit, Mitgefühl und Nachsicht und wird seit Sommer 1999 durch das kommunistische Regime in China verfolgt.
Teil dieser Verfolgung sind verschiedene illegale Praktiken an chinesischen Gerichtshöfen. wie zum Beispiel unter anderem, dass den Verteidigern der Anhänger Akteneinsicht verwehrt wird. So fuhr auch der Anwalt von Guangzhi sechs Mal nach Yushu, musste aber jedes Mal unverrichteter Dinge wieder abreisen.
Bis zum Zeitpunkt des Berichts befand sich Frau Han, 71, in der Haftanstalt von Yushu.
[1] Das sind umgerechnet etwa 2600 Euro. Zum Vergleich: Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300,- Euro.