(Minghui.org) „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“: Diese Anklage nach § 300 des chinesischen Strafgesetzbuches benutzt das kommunistische Regime Chinas regelmäßig, um Falun-Gong-Praktizierende zu verleumden und ins Gefängnis zu bringen. So auch den 49-jährigen Zhao Bingzhong aus Peking.
Doch das war nicht das erste Mal, dass er für seinen Glauben an Falun Gong verfolgt wurde. Er war bereits acht Jahre inhaftiert gewesen – von 2002 bis 2010. In dieser Zeit starb seine Mutter und seine Frau ließ sich von ihm scheiden.
Zhaos letzte Verhaftung war am 11. Oktober 2017. Er besuchte gerade seinen Vater, als Dutzende von Agenten in die Wohnung einbrachen und ihn festnahmen.
Sein Anwalt plädierte für ihn am 12. April 2018 auf nicht schuldig. Er gab an, dass kein Gesetz in China Falun Gong kriminalisiere oder als Sekte bezeichne. Gemäß des verfassungsmäßigen Rechts seines Mandanten auf Glaubensfreiheit hätte dieser gar nicht erst verfolgt werden dürfen.
Der Staatsanwalt machte keine Angaben darüber, wodurch Zhao den Gesetzesvollzug untergraben haben soll. Er behauptete, dass sowohl Zhaos Vater als auch sein Bruder, die Zeugen der Anklage, gegen Zhao ausgesagt hätten.
Der Anwalt hielt dagegen, dass die beiden Angehörigen von Zhao lediglich erklärt hätten, dass Zhao früher Falun Gong praktiziert habe. Doch das bedeute nicht, dass Zhao irgendein Gesetz gebrochen habe, so der Anwalt.
Zhao selbst sagte zu seiner Verteidigung aus. Er riet allen, sich zu merken, dass Falun Gong bzw. Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht gut seien. Sein Anwalt forderte seinen Freispruch.
Ein Gerichtsdiener weigerte sich zunächst, Zhao Einsicht in das Gerichtsprotokoll zu gewähren. Doch als Zhao betonte, dass dies sein Recht sei, gab er nach. Nach sorgfältiger Prüfung des Dokuments schrieb Zhao: „Der Prozess ist illegal und ungültig“, und setzte seine Fingerabdrücke darunter.
Früherer Bericht:
„Erneut verhaftet – dieser Pekinger war schon einmal wegen seines Glaubens acht Jahre eingesperrt“http://de.minghui.org/html/articles/2017/11/30/129786.html