(Minghui.org) Zwei männliche Falun-Gong-Praktizierende aus der Stadt Xixia, Provinz Shandong wurden wegen der Verteilung von Informationsmaterial über Falun Gong zu Gefängnisstrafen verurteilt: Liu Aiguo zu zweieinhalb Jahren und Zhang Lin zu zwei Jahren. Trotz der starken Argumente des Verteidigers und der fehlenden Beweise des Staatsanwalts verkündete das Gericht am 13. April 2018 das Urteil.
Die beiden Praktizierenden waren am 15. September 2017 verhaftet worden, als sie über die Verfolgung von Falun Gong aufklärten. Man brachte sie zur Polizeiwache Guanshuizhen und durchsuchte ihre Wohnungen. Später brachte man sie ins Untersuchungsgefängnis des Bezirks Muping. Die Bezirksstaatsanwaltschaft Muping erhob Ende Dezember 2017 Anklage gegen sie. Ihr Fall wurde dem Bezirksgericht Muping übergeben.
Am 5. Februar standen die beiden Praktizierenden vor Gericht. Beide Männer verteidigten sich selbst und berichteten den Anwesenden, wie sie von Falun Gong profitiert hatten. Lius Anwalt, Liu Lianhe, argumentierte, dass das Praktizieren von Falun Gong kein Verstoß gegen das Gesetz sei und es keine Beweise dafür gebe, dass die Weitergabe von Informationen über Falun Gong den Gesetzesvollzug untergrabe. Die Staatsanwälte widersprachen den Verteidigungsargumenten nicht.
Zwei Monate später wurde das Urteil verkündet. Beide Praktizierenden haben dagegen Berufung eingelegt.