(Minghui.org) Eine Frau in Shanghai ist am 29. Mai 2018 zum zweiten Mal zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Liu wurde erstmals 2007 inhaftiert, weil sie sich weigerte, auf Falun Gong zu verzichten, eine spirituelle Kultivierungspraxis, die vom kommunistischen Regime in China verfolgt wird. Nach ihrer Freilassung praktizierte sie weiterhin Falun Gong.
Die örtlichen Behörden drohten ihrem Sohn mit Kündigung seines Arbeitsplatzes, wenn er sich weigerte, mit ihnen bei der Verfolgung seiner Mutter zu kooperieren. Sie warnten auch lokale Hausbesitzer, nicht an sie zu vermieten. Liu und ihr Mann, beide Mitte 70, mussten häufig umziehen. Liu hatte 38 Jahre in der Provinz Xinjiang gearbeitet, bevor sie in Rente ging und nach Shanghai umzog. Die Verfolgung machte es ihr unmöglich, langfristig einen sicheren Wohnort zu haben.
Liu ging 2017 zum Gemeindebüro und sprach mit einem Beamten, um die Rückgabe ihrer beschlagnahmten Falun-Gong-Bücher zu beantragen. Xue Shengyu meldete sie der Polizei, die sie bald danach verhaftete. Am 29. Mai 2018 verteidigte ihr Anwalt während ihres Prozesses ihr verfassungsmäßiges Recht auf Glaubensfreiheit.
Der Vorsitzende Richter ermahnte den Anwalt, nicht darüber zu sprechen, ob die Verfolgung legal ist, doch der Anwalt wies diese unangemessene Forderung zurück.
Der Richter verurteilte Liu zu drei Jahren Gefängnis und verhängte eine Geldstrafe von 10.000 Yuan [1]
[1] Das sind umgerechnet ca.1324 EUR. Zum Vergleich: Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300,- EUR.