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Behinderte Frau zu acht Jahren verurteilt – sie wollte ihren Glauben nicht aufgeben

16. August 2018 |   Von einem Minghui-Korrespondenten in der chinesischen Provinz Hubei

(Minghui.org) Zhu Ya, eine 54-jährige behinderte Frau aus der Stadt Wuhan, wurde am 25. April 2017 in ihrem Zuhause verhaftet, weil sie Falun Gong [1] praktiziert.

Falun Gong ist ein Übungsweg für Körper und Geist, der in China verfolgt wird. Dieser Weg erfreute sich besonderer Beliebtheit, weil er sehr positive Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen hat. Auch Zhus Gesundheit verbesserte sich, nachdem sie Falun Gong zu praktizieren begonnen hatte. Ihr Nierenleiden verschwand und es gelang ihr wieder, ihr behindertes Bein zu bewegen.

Als die Polizei sich Zugang zu ihrer Wohnung verschaffte, war Zhu nicht zu Hause. Nur ihre Tochter war da – sie war alleine. Am 17. Juli 2018 wurde sie über die Verurteilung ihrer Mutter zu acht Jahren Gefängnis informiert. Zu diesem Zeitpunkt hatten sich Mutter und Tochter 14 Monate nicht gesehen. Zhu Ya legte gegen das Urteil Berufung ein.

Unbegründete Anklage und keine direkten Beweise von Staatsanwaltschaft

Zhu wurde am 15. Juni 2018 vor das Bezirksgericht Huangpo gestellt. Die Anklage lautete, dass sie „eine Sektenorganisation benutzt hat, um den Gesetzesvollzug zu untergraben“ [2]. Zhu argumentierte, dass sie körperlich nicht in der Lage sei, irgendeinen Gesetzesvollzug zu untergraben. Gleichzeitig wies ihr Anwalt darauf hin, dass keine Fakten geliefert worden seien, die diese Anklage stützen könnten.

Zu den Beweisen der Anklage gehörten Bücher und CDs über Falun Gong, die von Zhu gedruckt worden waren. Da es keine direkten Beweise gab, die Zhu mit einem Verbrechen in Verbindung brachten, forderte ihr Anwalt, sie bedingungslos freizulassen.

Zhus Anwalt erwähnte, dass China nie ein Gesetz erlassen habe, das Falun Gong als „Sekte“ bezeichne. Am 1. Februar 2017 trat außerdem eine neue gesetzliche Auslegung des § 300 in Kraft, worin Falun Gong nicht erwähnt wurde. Auch wurde darin betont, dass jede Anklage gegen jeden, der sich an einer Sekte beteilige, auf einer soliden Rechtsgrundlage beruhen müsse. Da kein Gesetz in China Falun Gong als Sekte bezeichne, fehle der Anklage die Rechtsgrundlage, so der Anwalt.

Ein weiterer Beweis, der gegen Zhu aufgeführt wurde, war, dass sie Falun-Gong-Bücher besaß, las und verbreitete. Polizei und Staatsanwaltschaft zitierten zwei Mitteilungen des chinesischen Hauptamts für Presse und Publikation vom Juli 1999, in denen die Veröffentlichung von Falun-Gong-Büchern verboten wurde. Dieselbe Verwaltungsbehörde hatte jedoch das Verbot 2011 wieder aufgehoben. Deswegen ist es völlig legal für Praktizierende, Falun-Gong-Bücher zu besitzen. [3]

Besuche über ein Jahr lang nicht erlaubt

Der Prozess dauerte anderthalb Stunden, in denen jeder im Gerichtssaal gefilmt wurde. Am Prozesstag sah Zhus Tochter ihre Mutter zum ersten Mal nach 411 Tagen wieder. Die Dauer der Inhaftierung war länger als gesetzlich erlaubt und Zhus Recht, Besuch zu bekommen, war verletzt worden.

Der Prozess wurde ohne ein Urteil vertagt.

Einen Monat später wurde Zhu für schuldig befunden und zu acht Jahren Gefängnis verurteilt.

Nachdem Zhu im Frühjahr 2017 verhaftet worden war, wurde sie zwei Wochen lang in einer Zelle für gefährliche Kriminelle im Untersuchungsgefängnis der Stadt Wuhan festgehalten. Danach verlegte man sie in eine normale Zelle. Am Tag ihrer Verhaftung nahm die Polizei ihre Schlüssel an sich und durchsuchte ihre Wohnung.

Tochter in die Irre geführt und zu Zeugin der Staatsanwaltschaft gemacht

Ihre Tochter, die damals allein zu Hause war, war zu verängstigt, um darauf aufzupassen, was beschlagnahmt wurde. Später wurde auch die Tochter verhaftet und verhört. Man zwang sie, eine Aussage zu unterschreiben und mit Fingerabdrücken zu versehen, bevor sie freigelassen wurde. Ihre Rechte wurden ihr nie erklärt.

Als die Tochter später erfuhr, dass sie sich bereit erklärt habe, Zeugin der Anklage zu sein und vor Gericht gegen ihre Mutter auszusagen, schrieb sie einen Brief an den Staatsanwalt, den Richter und ihren Anwalt. Darin erklärte sie, wie sie getäuscht worden sei, eine Aussage zu machen, mit der sie nicht einverstanden sei bzw. die sie nicht verstanden habe.

Ihr zufolge wurden ihre Worte während des Verhörs nachträglich abgeändert worden. Ihre Worte „Ich weiß nicht“ waren von Beamten abgeändert worden in „Sie gehören meiner Mutter“.

Die Tochter wurde als Zeugin aufgeführt, aber nie in den Zeugenstand gerufen. Der Richter hatte sie am Tag vor dem Prozess angerufen und gedroht, dass sie ihren Job verlieren würde, sollte sie nicht vor Gericht erscheinen.


[1] Falun Gong ist ein buddhistischer Kultivierungsweg, den Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt hat. Er verbreitete sich rasant. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praxis – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral erhöhen und ihre Gesundheit verbessern. In China wird er jedoch seit 1999 durch das kommunistische Regime verfolgt.

[2] „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“: Diese Anklage nach § 300 des chinesischen Strafgesetzbuches benutzt das kommunistische Regime Chinas regelmäßig, um Falun-Gong-Praktizierende ins Gefängnis zu bringen.

[3] Siehe dazu: 

Chinas Verwaltungsbehörde widerruft 2011 das Verbot von Falun-Gong-Büchern – doch die Verfolgung geht unvermindert weiter