(Minghui.org) Über 20 bewaffnete Polizisten brachen am 29. August 2018 in das Haus einer Falun-Gong-Praktizierenden in der Provinz Guangdong ein, nachdem sie sich geweigert hatte, die Tür zu öffnen. Die Polizei durchsuchte ihr Haus und überwältigte ihren 85-jährigen Vater, der versuchte, sie davon abzuhalten.
Nachdem sie die Lin Yanmeis Wohnung gestürmt hatten, begannen die Beamten sofort nach Materialien über Falun Gong und nach Wertgegenständen zu suchen. Sie entwendeten ihre Computer, Drucker und Falun-Gong-Bücher. Außerdem nahmen sie 20.000 Yuan an Bargeld mit. Auf den Scheinen waren Botschaften über Falun Gong aufgedruckt. (Aufgrund der strengen Informationszensur in China greifen Falun-Dafa-Praktizierende auf kreative Wege zurück, um die Verfolgung und Verleumdung durch die Regierung aufzuzeigen).
Als Lins Vater die Polizei wegen der rücksichtslosen Durchsuchung zur Rede stellte, packten sie seine Arme so heftig, dass seine Haut aufplatzte und zu bluten begann. Lu Shanghui, Leiter der Staatssicherheit, trat die Tür von Lins Zimmer auf und nahm seine Ersparnisse mit.
Danach verschleppte die Polizei Lin Yanmei, ihren Neffen Wu Zhaoqi, der zum Mittagessen vorbeigekommen war. Auch Gan Huiling, eine weitere anwesende Falun-Gong-Praktizierende, wurde gekidnappt.
Lins Schwester und die Mutter von Wu, Lin Lizhen, beauftragten einen Anwalt, der ihre Schwester und ihren Neffen direkt nach den Verhaftungen vertrat. Deswegen verhaftete man sie zwei Tage später ebenfalls.
Die drei Familienmitglieder befinden sich derzeit im Untersuchungsgefängnis Nr. 1 der Stadt Maoming. Gan wurde getrennt davon ins Untersuchungsgefängnis Nr. 2 im Bezirk Dianbai gesperrt.
Lins Vater war äußerst bestürzt über die Verschleppung seiner beiden Töchter und seines Enkels. Tragischerweise überfiel die Polizei die Familie auch noch um seinen Geburtstag herum. In der Folge konnte der alte Mann mehrere Tage nichts essen. Er wird nun von Lin Yanmeis Tochter betreut.
Zivilbeamte überwachen immer noch die täglichen Aktivitäten der Familie außerhalb ihres Hauses.