(Minghui.org) Drei Falun-Dafa-Praktizierende sind vor kurzem zu Gefängnis verurteilt worden, weil sie mit Menschen über die Verfolgung von Falun Dafa gesprochen hatten. Die 72-jährige Wang Yanqing erhielt eine Gefängnisstrafe von drei Jahren, obwohl sie an einer schweren koronaren Herzerkrankung und ischämischen Brustschmerzen leidet und bereits zuvor von einem Untersuchungsgefängnis abgelehnt worden war.
Während des Prozesses vor dem Gericht Nanzhao am 6. September 2018 verteidigte Wangs Anwalt ihre Unschuld und argumentierte, dass kein Gesetz in China Falun Dafa jemals kriminalisiert habe. Er legte sofort Berufung ein, nachdem der Richter das Urteil verkündet hatte. Auch reichte er eine Beschwerde bei der Regierung ein, worin er auf die unrechtmäßige Verfolgung durch den Richter und den Staatsanwalt verwies.
Die Praktizierende Zhao Huaiying, 53, wurde zu drei Jahren verurteilt und die etwas über 50-jährige Zheng Hua zu drei Jahren mit vier Jahren Bewährung.
Die drei Praktizierenden waren am 18. Juli 2017 verhaftet worden, als die Polizei sie entdeckte, wie sie mit anderen über Falun Dafa sprachen. Über zwanzig Beamte umzingelten die drei Frauen, nachdem sie ihnen eine Weile gefolgt waren. Ein Beamter schlug Zhao in die Brust und legte ihr Handschellen an. Sie zwangen die Frauen in ein Polizeiauto und hielten sie auf der Polizeiwache der Stadt Chengguan fest. Die Polizei beschlagnahmte auch die elektrischen Dreiräder der Frauen und Informationsmaterial über Falun Dafa, das sie bei sich hatten.
Später brachten die Polizisten die Praktizierenden zur Polizei im Bezirk Nanzhao, wo ihre Körpergröße gemessen wurde und man ihnen Fingerabdrücke und Fußabdrücke abnahm.
Am Abend schickten sie die Praktizierenden ins Untersuchungsgefängnis der Stadt Nanyang. Weil Wang die körperlichen Voraussetzungen für eine Aufnahme nicht erfüllte, brachte die Polizei sie ins Zentralkrankenhaus Nanyang zu einer CT. Es stellte sich heraus, dass Wang ein schweres Herzproblem hatte. Das Untersuchungsgefängnis weigerte sich daher, sie aufzunehmen.
Daraufhin rief der Beamte Sun Junxiang, den stellvertretenden Leiter der Polizeibehörde von Nanzhan an, um weitere Anweisungen zu erhalten.
Sun antwortete: „Egal, was du tust, du kannst sie nicht zurückbringen.“ Mitten in der Nacht fuhr Sun über 30 Meilen zum Untersuchungsgefängnis, um Wangs Aufnahme zu verlangen.
Das Gefängnis bestand aber weiterhin darauf, sie nicht aufnehmen zu können, so brachten Sun und der andere Beamte Wang nach Hause und stellten sie unter Hausarrest.
Bevor Wang ihre Wohnung betreten durfte, nahm die Polizei ihren Schlüssel und durchsuchte die Räumlichkeiten. Sie beschlagnahmten Informationsmaterialien über Falun Dafa und viele wertvolle persönliche Gegenstände, darunter Jadeschmuck und andere wichtige Finanz- und Haushaltsdokumente.
Während sie unter Beobachtung stand, forderte die Polizei auch zu wissen, ob Wang weiteres Eigentum, Bankeinlagen, Aktien, Renten usw. hätte.
Vier Monate später befahl die Polizei Wang, den längst überfälligen Haftbefehl zu unterzeichnen. Sie weigerte sich und erklärte, dass sie kein Gesetz verletzt habe. Falun Dafa zu praktizieren und sich nach den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht zu richten, sei ihr gutes Recht.
In einem weiteren Versuch, Wang ins Untersuchungsgefängnis zu schicken, bestach Sun den Arzt in einem anderen Krankenhaus, der sie erneut untersuchen sollte. Aber dieses Mal fand der Arzt ein Loch in Wangs Herz.
Obwohl das Untersuchungsgefängnis Nanyang den Antrag der Polizei, Wang aufzunehmen, erneut ablehnte, verurteilte das Gericht sie dennoch zu drei Jahren. Es ist unklar, ob das Gefängnis Wang nun aufgenommen hat.