(Minghui.org) Beamte des Bezirksgerichts Hecheng suchten eine 70-jährige Bürgerin der Stadt Huaihua fünf Tage vor ihrem Gerichtstermin im Untersuchungsgefängnis auf. Sie drängten Yin Lanying, ihren Anwalt zu entlassen und sich schuldig zu bekennen. im Gegenzug würde sie ein geringeres Strafausmaß zu erwarten haben. Traumatisiert von der Verfolgung und aus Angst vor einer langen Gefängnisstrafe willigte Yin ein.
Yin war bereits zuvor wiederholt wegen ihres Glaubens verhaftet worden. Zwischen 2008 und 2011 saß sie drei Jahre lang im Gefängnis, weil sie Informationen über Falun Dafa weitergegeben hatte.
Ihr Anwalt besuchte sie am 13. Dezember 2018, einen Tag nach ihrem Treffen mit den Gerichtsbeamten. Yin änderte ihre Meinung und entschied, sich von ihrem Anwalt vertreten zu lassen.
Etwa zur gleichen Zeit wandte sich das Gericht an Yins Schwester, die den Anwalt beauftragt hatte. Man versprach, Yin sofort nach der Anhörung freizulassen, wenn ihr Anwalt entlassen würde und keine anderen Verwandten oder lokalen Falun-Dafa-Praktizierenden an der Anhörung teilnehmen würden. Dann drohten die Gerichtsbeamten, Yin zu drei Jahren Gefängnis zu verurteilen, sollte ihre Schwester darauf bestehen, den Anwalt zu behalten.
Eingeschüchtert entließ die Schwester den Anwalt noch am selben Tag. Sie war die einzige Verwandte, die am 17. Dezember 2018 an der Anhörung teilnahm.
Mehrere lokale Falun-Dafa-Praktizierende, die an der Anhörung teilnehmen wollten, wurden vor dem Gerichtsgebäude festgehalten. Polizisten filmten und verhörten sie.
Nach zwei Stunden vertagte der Richter die Verhandlung, ohne ein Urteil zu verkünden. Yin brachte man zurück ins Untersuchungsgefängnis der Stadt Huaihua, wo sie seit ihrer Festnahme am 9. Oktober 2017 inhaftiert war.
Yins Schwester ging am Tag nach der Anhörung zum Komitee für Politik und Recht, da sie herauszufinden wollte, warum der Richter sein Versprechen nicht gehalten hatte, Yin freizulassen.
Die dortigen Beamten sagten, dass sie zusammen ihr Urteil besprechen und in fünf Tagen eine Entscheidung treffen würden. „Wenn Sie mit dem Urteil nicht einverstanden sind, können Sie Berufung einlegen“, meinten sie.
Als dieser Artikel verfasst wurde, befand sich Yin immer noch in Haft. Unklar ist, ob das Gericht mittlerweile ein Urteil gefällt hat.
Yin wurde am 9. Oktober 2017 im Zuge der Kampagne „An die Türen klopfen“ gemeinsam mit über einem Dutzend Falun-Dafa-Praktizierenden verhaftet.
Obwohl die meisten später an diesem Tag wieder entlassen wurden, blieben Yin, Yang Linying und Huang Yuanqiao in Haft. Die Polizei reichte ihre Akten am 11. Januar 2018 bei der Bezirksstaatsanwaltschaft Hecheng ein.
Am 9. Februar gab die Staatsanwaltschaft Yins Akte an die Polizei zurück, um weitere Beweise zu erhalten. Am 6. März wurde die Akte erneut eingereicht und am 20. April an das Bezirksgericht Hecheng weitergeleitet. Auch dieses Gericht wies den Fall zurück und übergab ihn im Mai wieder an die Staatsanwaltschaft.
Diese leitete am 18. Mai eine neue Untersuchung ein. Am 13. Juni, vier Tage vor Ablauf des neuen Ermittlungsverfahrens, wurde der Fall an das Gericht weitergeleitet.
Während die Polizei noch Beweise für eine Anklage sammelte, stand Yin am 30. Mai 2018 vor dem Bezirksgericht Hecheng. Kurz darauf wurde sie zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Am 8. Oktober ließ man sie nach einjähriger Haft aus dem Gefängnis frei.
Aktuelle Informationen über Huangs Fall müssen noch untersucht werden.
Kurz nachdem das Gericht Yins Fall an die Staatsanwaltschaft zurückverwiesen hatte, verhaftete die Polizei am 9. Mai 2018 die lokale Praktizierende He Xiuyun. Sie behaupteten, dass He in Yins Fall verwickelt sei und wollten sie zwingen, eine Falschaussage gegen Yin zu machen.
Die Polizei legte ihr Handschellen an und durchsuchte sie. Auch nahm sie ihren Fußabdruck und Blut ab. Nach einem stundenlangen Verhör brachte man He ins Untersuchungsgefängnis der Stadt Huaihua. Dort blieb sie 15 Tage lang und wurde in dieser Zeit noch drei Mal verhört.
Am Ende dieser Zeit befahl man He, ein Dokument zu unterschreiben, das sie vorher nicht lesen durfte. In der Anklage gegen Yin, die der Staatsanwalt am 13. Juni beim Gericht einreichte, wurde He dann als Belastungszeugin angeführt.
He weigerte sich jedoch, am 17. Dezember bei der Anhörung vor Gericht zu erscheinen und gegen Yin auszusagen.